In der Hektik des Behördenalltags nahm man sich beim Generalbundesanwalt
freundlicherweise nun (22.03.2002) dennoch die Zeit, meine Strafanzeige
vom 29.09.2000 zu beantworten.
Das Faksimile enthält
folgende bedenkenswerte Sätze, die etwas verkürzt und entschlackt
besagen:
Die Argumentationsabfolge des Generalbundesanwalts ist also wie folgt:
Natürlich ist der Brief keine Antwort. Auf meine Strafanzeigen und die Ergänzung. Auf meine Fragen geht er nicht ein. Die in der UN-Charta eindeutige Definition eines Angriffs wird ersetzt durch eine Bewertung der Regierung. Zu seiner eigenen Weisungsgebundenheit verliert der Generalbundesanwalt kein Wort. Das ist besonders pikant, weil zu den isolierten Äußerungen einzelner Persönlichkeiten mittlerweile auch seine bisherigen Chefs, die Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig und Leutheusser-Schnarrenberger sowie die zwei Bundeskanzler vor Schröder als auch Schröder selbst (bevor er zum Kanzler gewählt wurde) gehören. Alle hielten den Krieg für völkerrechtswidrig. Beim Generalbundesanwalt löst dies jedoch keinen Anfangsverdacht aus, dass der Krieg womöglich wirklich ein Angriffskrieg sein könnte. Niemals wird nach seiner Argumentation ein solcher Verdacht je begründet sein. Denn einen denkbaren Gesichtspunkt zur Rechtfertigung der eigenen Verbrechen findet eine Regierung wohl immer. Eine Regierung eines "zweiten Hitlers" wäre auf diese Weise ebenso sakrosankt - wir haben unsere Regierung nicht zu kritisieren (in Abwandlung eines Joschkaspruchs). Der Knackpunkt bei seiner Argumentation ist folgender: ändert sich die Regierung, ändern sich die Gesichtspunkte. Und urplötzlich können die Ermittlungen gegen unsere schon in Belgrad steckbrieflich gesuchten Schröder, Fischer und Scharping beginnen. Alles eine Machtfrage. Erschreckend - aber doch irgendwie auch tröstlich ... Auch Frau Däubler-Gmelin wird sich vielleicht mal warm anziehen müssen. |