Immer mehr prominente Politiker Deutschlands äußern ihre
Ablehnung des deutsch-jugoslawischen Krieges von 1999. Zu den zwei Bundeskanzlern
vor Schröder, also Schmidt und Kohl, gesellen sich nun auch ehemalige
Minister. Sowohl aus dem Schröder-Kabinett (Lafontaine) als auch aus
Vorgänger-Regierungen. Besonders pikant ist ein Schreiben des damals
AMTIERENDEN Bundesjustizministers Schmidt-Jortzig.
Denn was er in anhängendem Originalschreiben äußert,
bedeutet bei konsequenter Verfolgung des Rechts die Notwendigkeit der Inhaftierung
der derzeitig regierenden Minister Scharping und Fischer sowie des Bundeskanzlers
Schröder wegen Angriffskrieges und der gegenwärtigen Bundesjustizministerin
Däubler-Gmelin wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt. Solange
Recht Recht ist und Unrecht Unrecht, und solange der Justizminister jemand
ist, dem man die Sachkompetenz zutraut, das zu unterscheiden, muß
der Krieg rechtliche Folgen haben. Es gibt keinen Zwischenraum zwischen
Recht und Unrecht, legal und illegal.
Schmidt-Jortzig schreibt, er habe sich als amtierender Justizminister
ausdrücklich gegen die Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr ausgesprochen.
Im Kabinett. (Nicht öffentlich, aber immerhin.)
Maßgeblich war für ihn das Fehlen eines UN-Sicherheitsratsbeschlusses.
Diesen Beschluß betrachtet er als schlichte
rechtliche Notwendigkeit.
Wenn eine rechtliche Notwendigkeit besteht, heißt das, daß
ein Beschluß des Bundestages auf Grundlage der Kabinettsvorlage ohne
Erfüllung dieser rechtlichen Voraussetzung getroffen wurde. Also nicht
legal war. Daß also der Einsatz der Bundeswehr
illegal
war,
da ihm die rechtlichen Voraussetzungen fehlten.
So einfach und schlicht ist das.
Das Völkerrecht erzeugt unmittelbares Recht in der Bundesrepublik
Deutschland, das Grundgesetz sieht das in Art. 25 so vor. Und für
Straftaten gegen Grundgesetz (hier: Art.26) und Völkerrecht gibt es
ein Strafgesetzbuch. Das gilt für alle, ohne Ansehen der Person. Auch
ein Bundeskanzler darf nicht Menschen ermorden oder ermorden lassen, Bomben
werfen oder Bomben werfen lassen, schießen oder schießen lassen,
Brücken sprengen oder dies tun lassen. Dazu fehlte es an der schlichten
rechtlichen Voraussetzung, so etwas zu tun.
Deshalb gibt es einen Paragraphen im StGB, der nahezu nur für
Bundeskanzler und seine Minister gilt, den §80 StGB.
Der damals amtierende Justizminister sah eine Entscheidung, die später
zum Krieg führte, als illegal an. Die Vorbereitung eines Angriffskrieges
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe belegt. Vorbereitung und Ausführung
waren die Taten der Minister Scharping und Fischer sowie des Kanzlers Schröder.
Zur Vorbereitung gehörte eine massive Lügenkampagne, die Ausführung
war eine gnadenlos sich steigernde Bombardierung eines Landes, das niemanden
angegriffen hatte, währenddessen "Kollateralschäden" in Kauf
genommen wurden - also Tod und Verwundung Tausender unschuldiger jugoslawischer
Bürger verschiedener Nationalität, verschiedenen Geschlechts
und Alters - von den Kosovoalbaner in Korisa bis zu den Technikern im RTS-Gebäude,
von den Passagieren des Zuges in Grdlicka bis zu all den anderen Tausenden
Toten und Verwundeten.
Man denke sich einfach die Befehlskette weg und nehme andere Waffen
als Bomben: z.B. eine Pistole, einen Revolver oder ein Jagdgewehr. Hätte
irgendein friedliebender und gesetzestreuer deutscher Bürger ein Problem
damit, zu erkennen, daß die Erschießung Tausender Unschuldiger
durch die Minister persönlich ILLEGAL ist? Auch wenn sie behaupten,
es diene "guten" Zwecken (von denen wir nun immer mehr erfahren, wie erlogen
diese waren ...)?
Mord und Krieg sind illegal. Und sie bleiben es! Selbst der Bundesjustizminister
sagte das - noch bevor all dies zur grausigen Realität wurde.
Daß Herr Schmidt-Jortzig noch weitere Gründe gegen den Bundeswehreinsatz
ohne Sicherheitsratsmandat aufführt, ehrt ihn - nur notwendig sind
sie nicht. Sie sind von den Gründern der UNO vorbedacht - die UNO-Charta
sieht deshalb so aus, wie sie nach dem schrecklichsten Krieg aller bisherigen
Zeiten konzipiert wurde. Der Bundesjustizminister a.D. führt auf,
daß die Notwendigkeit zur Einstimmigkeit des Sicherheitsrats Einzelinteressen
vorbeugt, er sieht militärische und strategische Gründe, er sieht
die zivilen Opfer eines Krieges voraus.
Die schlichte Illegalität hingegen reicht - und sie betrifft sein
Ressort. Seine in die Zukunft gerichteten Hoffnungen ( zu einem derartigen
Krieg werde es " nicht mehr kommen") sind fromme Wünsche - nur eine
belegbare Basis für seine Vermutungen ist nicht auffindbar. Seit der
Änderung der NATO-Charta ist gerade das Gegenteil der Fall: die Möglichkeit
zur Selbstmandatierung der NATO wurde festgeschrieben, auch für Länder
außerhalb des Bündnisbereichs. Und deshalb gibt es eine schlichte
rechtliche Notwendigkeit:
Herr Generalbundesanwalt - walten Sie Ihres Amtes! |