Generalbundesanwalt
 
 
  

Rechtspositionen beim Generalbundesanwalt

Die 911Strafanzeige befindet sich  in den Händen solcher Leute:
"Unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge sollten nach Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können. "

Der Verstoß gegen geltendes Recht  ist beim Generalbundesanwalt nichts sonderlich Neues. Zwar  ist dies der Behörde manchmal dann im Nachgang peinlich, aber deswegen bedeutet das noch längst nicht  den Verzicht z.B. auf die nackte Lüge für politische Opportunitäten.
In dieser Pressemitteilung wird  z.B. begründet, weshalb die Teilnahme Deutschlands am Irakkrieg keinen Anlass zu Ermittlungen gebe -  sie finde angeblich nicht statt. Das ist als Aussage nicht nur wegen der offensichtlichen Lüge peinlich, wie wir dies  damals nachwiesen. Sondern auch wegen des  seit langem vorliegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Major Pfaff, wo das BVerwG feststellte, dass durchaus eine Kriegsbeteiligung Deutschlands vorliege. Konsequenz  bei der Bundesanwaltschaft: die bekante Nutzung der Möglichkeit zur  LÖSCHUNG der damaligen Presssemitteilung. Das Internet jedoch vergißt nicht:

Natürlich empfehlen wir den geneigten Lesern, sich von diesem Vorgang  mal wieder Sicherungskopien anzulegen. Vielleicht auch von der damals in ihr Gegenteil verkehrten Aussage des  Völkerrechtskommentators Randelzhofer
(Die Junge Welt kommentierte damals den ungeheuerlichen Vorgang als einziges Medium.)

Hinzuzufügen bleibt, dass die  Bundesanwaltschaft auch im Krieg gegen Jugoslawien 1999  die Strafanzeigen wegen Verstosses der Bundesregierung  abschmetterte mit dem Verweis darauf, dass der mutmassliche Kriegsverbrecher Schröder  mit seinen Taten gegen den Art. 80 StGB nichts  Böses im Schilde führe, sondern nur Gutes. Weil er es doch sage. Deshalb sei die Faktenlage nicht  gegenstand von Ermittlungen.

Der generalbundesanwalt ist weisungsgebunden.
Behinderung der Justiz ist ein Straftatbestand.
Die Bindung  der  Behörden der Bundesrepublik Deutschland an Recht und Gesetz ist ein Grundgesetzbestandteil. Unabänderlich. Grundrecht. Selbst wenn beim GBA Presseerklärungen mit enthaltenen Lügen gelöscht werden.

 

  (c) Andreas Hauß, 11. September  2008
http://www.medienanalyse-international.de/ueberblick.html

Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.