Stoppt den deutsch-irakischen Krieg!
Anmerkungen zur Kriegsbeteiligung und zur Position des Generalbundesanwalts 
"dròle de guerre" - sagt Ihnen das etwas? Der "komische Krieg"? Der 2. Weltkrieg begann komisch! 1939 nach der Kriegserklärung der Franzosen und Briten aufgrund der Bündmisverpflichtungen zu Polen. Was passierte denn konkret im September, Oktober, November, Dezember 1939, und dann bis Juni 1940? Und selbst danach? Es war doch "nur" ein Blitzkrieg gegen Frankreich. Und auch danach, jahrelang keine Kampfhandlungen in Deutschland, sondern weit weg. Also ging man ins Kino, spazieren, zum Baden, zur Arbeit, zum Studium, schlief normal usw. - bis sich schleichend "der Krieg" einstellte (Verdunkelung, gelegentliche Bunkeraufenthalte, vermehrte Todesanzeigen in den Zeitungen  ..). Selbst Soldaten schiessen nicht den ganzen Tag. 99% des Tags vergehen mit schlafen, marschieren, Material reinigen, Gräben ausheben, marschieren, Zelte aufbauen, Nahrung heranschaffen usw.

Ob man unter Beschuss liegt/selber schiesst oder nicht, ist NICHT das Kriterium dafür, ob man an einem Krieg teilnimmt.

Das gilt auch für ganze Staaten. Im zweiten Weltkrieg - z.B. gab es eine Menge Staaten, die sich gegenseitig den Krieg erklärt hatten, aber nie eine Patrone aufeinander abfeuerten - siehe Südamerika. Auswirkungen auf Reparationen, Positionen der Macht und dergleichen hat sowas aber schon. Übrigens ist die damals noch übliche Kriegserklärung seit vielen Jahrzehnten völkerrechtlich nicht mehr üblich. Was zählt, ist die Definition des Angriffskriegs seitens der UNO aus dem Jahre 1974.

Ob man mit Bodentruppen, Schiffen oder Flugzeugen aufeinander schiesst, ist ebenfalls NICHT Kriterium für Kriegsbeteiligung.

Die Väter unseres Grundgesetzes waren weise. Sie hatten nicht nur trockene Jura, sondern auch andere Studien hinter sich, u.a. eine Menge Leben. Sie haben idealtypisch folgendes mitgemacht: Abitur, Militärdienst, Studium, 5 Jahre juristische Tätigkeit, waren 1914 30 jahre alt, machten den Krieg mit und hatten ihn 1918 satt, bemühten sich um eine demokratische Weimarer Republik, gingen 1933 ff. in die Emigration, erlebten ab 1945 die Nürnberger Verurteilungen (Hauptangeklagte: Todesstrafe wegen Angriffskrieg) mit und waren nun 1948/49 knapp über 60 Jahre alt, keine Greise - aber verdammt viel erlebt.
Und sie schrieben in unsere Verfassung, dass (nicht irgendein SR-Beschluss, sondern) die allgemeinen Regeln des Völkerrechts unserem Grundgesetz vorgehen (also das Friedensgebot). Und dann hammerhart: nicht Krieg, nicht Angriffskrieg, sondern sogar schon die Vorbereitung dazu ist verboten. Und damit sich niemand rausreden konnte, er hätte es anders gemeint, wolle nur Gutes und tralala: ALLE Handlungen, die geeignet ... Also nicht nur die Handlungen, die gemeint, gedacht, deklariert sind. ALLE. Z.B.:
- Bruch von völkerrechtlichen Verträgen
- Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter
- Gewährenlassen von Dritten bei Kriegsvorbereitungen
- Vergiftung von Wasser und Luft des Nachbarn
- Anschläge auf den Luftverkehr
usw. usf. - eine nahezu unendliche Liste, die sich durch die kommenden technischen, diplomatischen, juristischen Möglichkeiten automatisch verlängern muss. Das haben die Väter des GG vorausgesehen und nichts spezifiziert. Das StGB spezifiziert einige.
Handlungen. Insbesondere Vorbereitung. (Aber auch das mit der Beleidigung, Anschläge usw.)

Ob ein deutscher AWACS-Spezi vorne oder hinten sitzt, in die Luft oder einen Luftraum guckt, kellnert oder Handstand macht, ist unerheblich. Die Väter des Grundgesetzes kannten AWACSe nicht, und die waren denen auch scheißegal. Und konnten es sein.

So wie es einem Angegriffenen egal ist, ob von den vier Handgranatenwerfern auf der Gegenseite der eine wirft, ein anderer "nur" die Dinger anreicht, der dritte durchs Fernrohr "nur" das Ziel ausspäht und der vierte Brötchen und Kaffee anreicht, damit das Granatenwerfen nicht unterbrochen werden muss....
Wenn der erste Spürpanzerfahrer auf eine Mine tritt oder das erste AWACS abgeschossen wird, wird die Sache handgreiflicher, anschaulicher: was ist denn das da für ein Soldat in Uniform, der da blutet? Ein Alien? Tourist? Oder ein Angreifer?
(Dieses Beispiel nur für die, denen es an Phantasie mangelt und die erst SELBST spüren müssen, wie das ist, was sie anderen durch Beihilfe zum Mord antun.)
Wir sind mitten drin im Krieg. Die Soldaten, die die Amikasernen und -zentralen bewachen, sind nicht Polizei. Sie sind nicht privater Wachdienst. Sie ersetzen Amisoldaten, die derzeit kämpfen, sie bewachen Einrichtungen, die Bestandteil des Krieges sind, und sind somit selbst Kombattanten.
Es ist schlichtes technisches Unvermögen Iraks, dass wir den Krieg nicht spüren. Es gibt kein Recht, keine Moral, keine Logik, die es dem Irak verbieten würden, Ramstein mit Bomben zu belegen. Etwa mit einer A-Bombe auf einer Rakete. Nur weil sie weder A-Bomben noch solche Raketen haben, bleibt hier alles ruhig. Was aber, wenn sich der Irak völkerrechtsgemäß mit jemandem verbünden würde, der so etwas hat? Nein- das steht wohl nicht an. Aber völkerrechtlich wäre solches Handeln okay. Es hätte im Prinzip ein Geheimabkommen mit einem uns unbekannten Staat geben können, das bei einem Überfall auf den Irak in Kraft hätte treten können.
Dieser Gefahr setzt uns die Bundesregierung tagtäglich aus. Die nassforschen Schnoddrigkeiten aus Berlin müssen wir mit klarem Handeln begegnen: ab in den Knast mit diesen Brüdern.
 Zur Position der Spürpanzer in Kuwait
§ 80 StGB: "Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."

Wer das eine macht und dadurch das andere. Die Gefahr wird durch die Vorbereitung auf jeden Fall hergestellt. Wer A. also vorbereitet, geht mindestens 10 Jahre hinter Gitter. Und natürlich geht es nicht um Kongo-Müller, der im belgischen Sold in Afrika schießt und vorbereitet, sondern um die deutsche Beteiligung. Die wiederum ist eindeutig - im Gegensatz zu den Fälschungen des Hauses "Generalbundesanwalt":
Aussage aus dem Papier Nehms: Kommentar, auf den er sich bezieht:

www.presseportal.de/
print.htx?nr=431233

"Nach dem erklärten und
wiederholt geäußerten Willen der Bundesregierung und des Bundes-
kanzlers, sich an einem militärischen Schlag gegen den Irak nicht zu
beteiligen, soll sich die deutsche Unterstützung für die Vereinigten
Staaten von Amerika in der Gewährung von Überflug-, Bewegungs- und
Transportrechten erschöpfen. Die Gewährung solcher Rechte wird aber als eine bloße Nichtverhinderung von Angriffshandlungen (vgl. dazu
Randelzhofer in Simma <Hrsg.>, Charta der Vereinten Natio-nen, § 51 Rn. 28) vom Tatbestand des § 80 StGB nicht erfasst. Auf die Frage, ob dieser Sachverhalt unter Artikel 3f der Resolution 3314 (XXIX) fiele, kommt es somit bei der strafrechtlichen Beurteilung nicht an."

ee) Überlassung des eigenen Staatsgebietes. Nach 3(f) der Aggressionsdefinition gilt als Angriffshandlung "die Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht , daß sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat,von diesem anderen dazu benutzt wird,  eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen". Diese Bestimmung betrifft nur die freiwillige Überlassung von Staatsgebiet an einen anderen Staat und erfaßt nicht den Fall der bloßen Nichtverhinderung von Angriffshandlungen eines anderen Staates auf dem eigenen Staatsgebiet. Nur im ersten Fall wird dem das Territorium zur Verfügung stellenden Staat neben dem aktiv agierenden Staat die Angriffshandlung als eigene zugerechnet."
(Faksimile - .jpg siehe unten)
Bei Simma/Randelzhofer steht also das genaue Gegenteil dessen was das Nehm-Papier besagt. 

Jedem Idioten ist klar: die Bundeswehr muss nicht auf die Ramsteiner Amis schiessen und so ihre Angriffe auf den Irak stoppen. Aber deren Angriffe sind unsere - weil wir ihnen die Rechte dazu gewähren.

Der Generalbundesanwalt ist kein Idiot. Was ist das also aus Karlsruhe: Rechtsbeugung? Wo landet eine Strafanzeige gegen ihn wegen Strafvereitelung im Amt? Was passiert mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde?

Staatsanwäte sind weisungsgebunden. Oben am Kopf der Hierarchie steht: das Justizministerium, deren Kopf Teil der zu untersuchenden Regierung ist. So ist das.

Und da kommt nun der Generalbundesanwalt mit seinem Club der Einserjuristen und will gegen die Väter des GG anstinken:
- Krieg? Seh ich nicht, spür ich nicht, also ist keiner da
- alles ist gut gemeint
- §80 deckt nicht den gesamten Art.26 ab, also ist vieles zwar verboten, bleibt aber straffrei usw.
http://www.presseportal.de/print.htx?nr=431233
 Brilliante juristisch-publizistische Gegenargumentation aus Schneider-Institute.de
Hoffentlich ist das ein Irrtum, dass mit der Eilentscheidung das BVerG den Art 20(3) GG eilig außer Kraft gesetzt hat und dass die außenpolitische Handlungsfähigkeit oder das "Staatsinteresse" mehr wiegen als das Recht. Es ist bestimmt ein Irrtum, so wie der Satz "die tatsächliche Entwicklung lässt - nach dem derzeitigen Erkenntnisstand des Senats - eine unmittelbare Einbeziehung in Kampfhandlungen nicht erkennen. Deshalb ist der Antrag nicht offensichtlich begründet." So ein "derzeitiger Erkenntnisstand" kann ja davon ausgehen, dass die AWACS nicht über die Grenze hinaus gucken können oder dass deren Erkenntnisse von Amis und Briten nicht genutzt werden, weil Schröder das nicht will. So ein "derzeitiger Erkenntnisstand" könnte schlicht Scheisse sein, simpler Kotau vor den Lügen der Exekutive, schnöde autodeovulatio vulgaris.
"Stets ruhig, sachlich und auf politische Ausgewogenheit gezielt, sieht man den obersten Ankläger der Bundesrepublik nur selten auf den Fernsehschirmen, und selbst dann wirkt er durch seine leise Sprache und seine schier endlos langen und ausgewogenen Sätze wie ein Jurist aus dem Bilderbuch."Auch wenn er mal Gesetzeskommentare fälscht (Randelzhofer), Urteile des Bundesverwaltungsgerichts ignoriert (Pfaff) oder  den potentiell Beschuldigten (Schröder) als Anwalt in eigener Sache auftreten läßt, so daß keine Ermittlungen aufgenommen werden. (Motto: "Ich war`s zwar, aber ich hab es nur gut gemeint.") Wenn gelegentlich Pfeifen über Pfeifen schreiben, kommen leicht Werungen wie diese obige heraus.
 
 
Nehm 2003
(c) Andreas Hauß, 25.3.2003 medienanalyse-international.de