-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 06 Feb 2007 14:50:08 +0100 Von: "Jochen Scholz" <scholz-hj@gmx.de> An: peter.struck@bundestag.de CC: Betreff: "Freigegeben" Sehr geehrter Herr Struck, zu Ihren Gunsten will ich annehmen, dass
während Ihres Jurastudiums das Thema Verfassungsrecht unterbelichtet
war. In Verbindung mit einer jahrelangen politischen Praxis, die mit zunehmender
zeitlicher Distanz zu 1945 die Grenzen des Grundgesetzes immer skrupelloser
überschreitet
Sie haben in diesem Zusammenhang überhaupt nichts frei zu geben oder nicht frei zu geben. Und hören Sie endlich auf, von „Fraktionszwang“ zu reden. Den gibt es nicht. Zum besseren Verständnis nachstehend der Text des relevanten Artikels des Grundgesetzes: Artikel 38
„Gewissen“ soll hier die vorherige Bestimmung, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden zu sein, lediglich verstärken und eindeutig machen. Das bedeutet, dass es den von Ihnen und – was die Sache nicht besser macht – vielen anderen Politikern gern behaupteten Unterschied zwischen Entscheidungen, die eine „Gewissensfrage“ seien und „Routinenetscheidungen“ nicht gibt. Wäre es anders, würde die entsprechende Passage etwa lauten: „......Weisungen nicht gebunden, soweit Gewissensfragen betroffen sind.“ Dass dies offenkundiger Unfug wäre, wussten die Väter und Mütter des Grundgesetzes, denn wer sollte wohl für den einzelnen Abgeordneten entscheiden, wann ein zur Abstimmung stehendes Thema eine Frage des Gewissens ist und wann nicht. Im Grunde ist dies Allen klar, die sich zu diesem Thema äußern. Weil aber offensichtlich immer noch vielen Deutschen die Peitsche des vom preußischen Unteroffizier zum Lehrer umfunktionierten Zuchtmeisters in den Genen steckt, wird hierzulande immer wieder versucht, das der parlamentarischen Demokratie immanente Spannungsverhältnis zwischen Kontrollfunktion des Parlaments insgesamt und der Notwendigkeit der Mehrheitsbeschaffung für die Regierung im Sinne der Exekutive aufzulösen. Dabei wird der permanente Verfassungsbruch billigend in Kauf genommen. So weit, so schlecht. Eines kann ich Ihnen jedoch versichern: Seien Sie froh, mich nicht als Abgeordneten in Ihrer Fraktion zu haben. Beim Thema „Fraktionszwang“ hätte ich Sie schon längst vor versammelter Mannschaft platt gemacht. Mit freundlichen Grüßen
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Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.