Über die Sinnlosigkeit, der deutschen Justiz mit massenhaften Beschwerden klarzumachen, was zu tun ist:
Am Anfang stand dieser Artikel von Herrn Hennis in der ZEIT. 
Auszüge: 
„Die wichtigsten Fakten waren ja vom ersten Tag der Amtsübernahme an deutlich. Aber    Kanzleramtschef Bodo Hombach sah nichts, tat nichts. Auch Gerhard Schröder gab die    Rolle der "drei Affen": nichts gehört, nichts gesehen, nichts gesagt. Minima non curat    praetor: Kleinigkeiten genieren die Großen (untereinander) nicht.
... so bin ich  es eigentlich ein wenig leid, fast allein auf weiter Flur mich unabhängig zu ihrer Enwicklung  zu äußern. Warum schweigen all die anderen? Wieso gibt es keinen Aufschrei gegen die  Absicht der Bonner Staatsanwaltschaft, von einer Klageerhebung abzusehen. Warum stellt  sich Gerhard Schröder nicht vor den infam angegriffenen Burkhard Hirsch?
... Man muss sie wohl zum Jagen tragen. Kennen wir Deutsche eigentlich unsere Rechte? Was es mit dem Petitionsrecht im Grundgesetz auf sich hat, wird sich wohl selbst bei den
    bescheidenen Versuchen, politische Bildung zu verbreiten, herumgesprochen haben. Aber
    in der Regel nur zur Hälfte: Bekannt ist nur das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an    die Parlamente zu wenden. Aber dieses Recht besteht auch gegenüber jeder zuständigen  Stelle. Für eine Beschwerde wegen offenbar mangelhafter Ermittlungen im Verfahren gegen  Helmut Kohl und im Verfahren wegen der Vorgänge im Bundeskanzleramt ist die für eine  Beschwerde zuständige Stelle der: Generalstaatsanwalt zu Köln, Reichensperger Platz 1, 50617 Köln.“
 Quelle

Nachrichten aus dem Rheinland vom 30.4.2001
Kritik an Bonner Staatsanwaltschaft (19:08)
Gegen die Behörde sind mittlerweile fast 7.000 Dienst-Aufsichtsbeschwerden eingegangen. Sie richten sich gegen angeblich nachlässig geführte Ermittlungen um die verschwundenen Kanzleramts-Akten unter der Regierung Kohl. Die Kölner General-Staatsanwaltschaft muss die Beschwerden bearbeiten.“
 Quelle

 ...die Staatsanwaltschaft ist nun einmal Teil der Exekutive ...

 vgl. auch: 7 gute Gründe, auf dem Recht zu bestehen 

(c)Andreas Hauß http://www.medienanalyse-international.de