Am Anfang stand dieser Artikel von Herrn Hennis in der ZEIT.
Auszüge: „Die wichtigsten Fakten waren ja vom ersten Tag der Amtsübernahme an deutlich. Aber Kanzleramtschef Bodo Hombach sah nichts, tat nichts. Auch Gerhard Schröder gab die Rolle der "drei Affen": nichts gehört, nichts gesehen, nichts gesagt. Minima non curat praetor: Kleinigkeiten genieren die Großen (untereinander) nicht. ... so bin ich es eigentlich ein wenig leid, fast allein auf weiter Flur mich unabhängig zu ihrer Enwicklung zu äußern. Warum schweigen all die anderen? Wieso gibt es keinen Aufschrei gegen die Absicht der Bonner Staatsanwaltschaft, von einer Klageerhebung abzusehen. Warum stellt sich Gerhard Schröder nicht vor den infam angegriffenen Burkhard Hirsch? ... Man muss sie wohl zum Jagen tragen. Kennen wir Deutsche eigentlich unsere Rechte? Was es mit dem Petitionsrecht im Grundgesetz auf sich hat, wird sich wohl selbst bei den bescheidenen Versuchen, politische Bildung zu verbreiten, herumgesprochen haben. Aber in der Regel nur zur Hälfte: Bekannt ist nur das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Parlamente zu wenden. Aber dieses Recht besteht auch gegenüber jeder zuständigen Stelle. Für eine Beschwerde wegen offenbar mangelhafter Ermittlungen im Verfahren gegen Helmut Kohl und im Verfahren wegen der Vorgänge im Bundeskanzleramt ist die für eine Beschwerde zuständige Stelle der: Generalstaatsanwalt zu Köln, Reichensperger Platz 1, 50617 Köln.“ Quelle „Nachrichten aus dem Rheinland vom
30.4.2001
...die Staatsanwaltschaft ist nun einmal Teil der Exekutive ... |
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