Luftsicherheitsgesetz

Taschenbuch der bundeswehr von 2003, Seite 15,  (.pdf):
"Nach einer Identifizierung einer verdächtigen Zivilmaschine durch eine von der NATO- Luftverteidigung geführte Alarmrotte werden in einem Renegate-Fall die vom Jagdgeschwader 71 (Wittmund) oder 72 (Neuburg) kommenden deutschen Jagdflieger mit F-4F unter nationales Kommando gestellt und können im Zuge des Air Policing das verdächtige Flugzeug abdrängen, zur Landung zwingen, Waffengewalt androhen, Warnschüsse abgeben oder - auf Befehl des Verteidi-gungsministers - auch Waffengewalt anwenden. Für erzwungene Landungen stehen die Fliegerhorste Wittmund, Laage und Lechfeld zur Verfügung, als zivile Flugplätze wurden Hannover, Köln-Bonn, Leipzig, Hahn und München vorgeschlagen."

"Alarmrotten - Quick Reaction Alert"
Die Jagdgeschwader der Luftwaffe
NATO Air Policing
Der Einsatzführungsbereich 3
Der Einsatzführungsbereich 4
  

Luftsicherheitsgesetz 2007

Kein Beitrag zur Traumatologie

Wer ist das ? Sitzt im Rollstuhl und murmelt nur "Panzer, Panzer, Panzer ..."
Nein - es geht bei dem Herrn nicht um individuelle Krisenbewältigung, um eine Reha-Maßnahme mittels symbolhafter Schußbereitschaft.
Schäuble war schon immer so drauf. das Luftsicherheitsgesetz (incl. 9/11 als Pseudogrund) ist nur eins der vielen hebelchen, mit denen die Militarisierung der Gesellschaft durchgesetzt werden soll. Noch klarer: es wird ein Ausnahmetatbestand nach dem anderen gesucht, um die Abschaffung der Demokratie zu legitimieren. Natürlich immer nur fallweise, immer nur zeitweise, immer nur wenn dies oder das passieren würde . Humbug. Allein die Diskussion darum (vgl. die Folterdiskussion) spült den atavistischen Diskurs hoch. In diesem Freck plantscht er munter immer und immer wieder, aus dem genannten Grund.

Ein Leserbrief :
Es gibt Verfassungsminister und Quasi-Verfassungsminister. Herr Schäuble hat bereits als junger Abgeordneter eine Kostprobe seines Rechtsverständnisses abgegeben. 1977 plädierte er als Mitglied des Sportausschusses des Deutschen Bundestages für die Freigabe des Dopings im Hochleistungssport. Erstaunlich, dass ein solcher Mann an die Schaltstellen dieses Staates gelangen kann! Da war mir doch ein Herrmann Höcherl tausendmal lieber, auch wenn er „nicht ständig mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen konnte“. 
Schäubles Motto: Was uns juristisch nicht passt, machen wir passend. Übernähme ein Buchhalter dieses Vorgehen, atmete er über kurz oder lang gesiebte Luft - es sei denn, er wäre für die Mafia tätig. 
Wir Bürger dieses Landes, die das Grundgesetz als außerordentliche Errungenschaft der bürgerlichen Gesellschaft schätzen und verteidigen, sollten uns das Quasi-Widerstandsrecht nehmen und mit den Vorschlägen von Roman Herzog zu Artikel 20 Absatz 4 GG Herrn Schäuble zum Tempel hinausjagen. . 

Jochen Scholz 
Oberstleutnant a. D. 
transatlantische Werte
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Nochn Scholz - aber  ein Rupert :

"Wiederum, der 11. September hat bewiesen, dass quasi-militärische Aggressionen dieser Art heute möglich geworden sind, und dagegen muss man auch bereit sein, die Bundeswehr einzusetzen."

Dieser feine Herr war auch mal Verteidigungsminister. Der weiß also ganz genau, daß der 11.9. vor allem eins bewiesen hat: Abfangjäger, die nicht da sind, kommen nicht einmal in die Verlegenheit, evtl. schiessen zu könenn oder zu müssen. Anders gesagt: wenn das Militär tun oder eben auch lassen kann, was es will, bedarf es nur noch ein wenig krimineller Energie, um den Staat und damit die gesamte Demokratie hops zu nehmen.

Nochmals: wenn sich die deutsche Linke nicht endlich offensiv mit dem 11. September und den Geheimdiensten beschäftigt sowie mit ihrem Verhältnis zu Recht und Staat, wird sie immer wieder von diesen Lügnern und Verbrechern vorgeführt werden und hilflos stammeln "finden wir nicht gut, lehnen wir ab".


Hat das Verfassungsgericht auch Massenmord bei Schneefall untersagt ?

Wann wird der mutmaßliche Straftäter Wiefelspütz (SPD) endlich festgenommen und vor Gericht gestellt ?
Er schreibt: "Bundeswehr muß Terrorangriffe aus der Luft abwehren" 
Was sich als Überschrift im Gedankenkomplex von "Angriff-Verteidigung" noch harmlos anhört. Aber dann wird der mann konkret: "Wenn etwa ein Flugzeug im Ausland entführt und bei uns als Waffe benutzt werden soll, ist das Landesverteidigung." Eben nicht, sagte das BVerfG. Menschen sind keine Waffe, kein Ding. Weiter lügt Wiefelspütz vor sich hin: "Die Karlsruher Richter haben den Einsatz der Bundeswehr zum Abschuß gekaperter Passagierjets, soweit unschuldige Menschen an Bord sind, zwar untersagt - aber eben nur bei einem nichtkriegerischen Zwischenfall."
Es handelt sich jedoch nicht um eine Auseinandersetzung mit üblen Richtern. "Die Karlsruher Richter haben ... untersagt"? Mitnichten. Sie haben das Grundgesetz  interpretiert. Wiefelspütz jedoch hält sich nicht mit Texten auf, sondern phantasiert über Krieg und Nichtkrieg, daß man befürchten muß, bei Regen oder Schneefall legt der Mann Steuergesetze anders aus als bei Vogelgrippe oder Diabetes.

Hierbei handelt es sich nicht einfach "nur" um Verfassungsfeindlichkeit und um aktive Bekämpfung eines Verfassungsorgans. Es ist schlicht eine Straftat:
§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft. 

Das BVerfG hatte in seinem Urteil unmißverständlich klargestellt, daß das Recht auf Leben auch für entführte Passagiere gilt, übrigens auch  ohne Differenzierung nach "Ausland"(Wiefelspütz) und Inland . Das pseudolistige Argument mit dem SR der UNO zieht aus drei Gründen nicht: 

a) Es handelt sich um den Sicherheitsrat, und der ist nicht identisch mit den Artikel 25 des Grundgesetzes, nach dem "die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes ... Bestandteil des Bundesrechtes (sind). Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

b) Welche Resolution Wiefelspütz auch meinen mag, aber diejenigen (z.B. 1367 oder 1373) nach dem 11.September bewerteten die Ereignisse des 11. Septembers. Ganz konkret. Keinesfalls jedoch hat und konnte der SR bewerten, ob oder dass eine jede Flugzeugentführung einen Kriegsgrund darstelle.

c) Doch selbst wenn diese absurde These greifen würde: niemals wird der SR billigen, dass entgegen seinen eigenen Prinzipien, insbesondere gegen die Genfer Konventionen, auf unschuldige Zivilisten geballert werden dürfe oder sogar solle. Im Gegenteil: alle Genfer Konventionen, also das geltende Völkerrecht, besagen ausdrücklich den Schutz von Zivilisten vor Kriegshandlungen. Selbst die US-Regierung in ihrer perversen Rechtsauffassung macht mit Guantanamo eins deutlich: dass sie zwischen Militärs und Zivilisten sehr wohl zu unterscheiden weiss.

Fazit: Wiefelspütz versucht zu arumentieren, im Krieg gelte die Würde des Menschen nicht mehr, das Grundgesetz sei abgeschafft. Und: wir seien im Krieg. Ob bei jedem Hijacking, ob seit dem 11.9., ob bei Hijackings mit oder Kursänderung usw., das sind noch mit Herrn Wiefelspütz abzuklärende Details.

Rechtswidrige Befehle sind laut Soldatengesetz definitiv nicht zu befolgen. Nicht nur "sie müssen nicht" - nein, sie DÜRFEN nicht befolgt werden. Wiefelspütz fordert jedoch dazu auf.
Und wegen dieser Rechtslage fordert zu Recht der Bundeswehrverband: Piloten müssten Abschussbefehl verweigern



Das Luftsicherheitsgesetz, die Sorge der Linken und die größte Sorge des Generalbundesanwalts
Und wieder ein Rückschlag für die rotzgrünen Regierungsmörder:
Nein, menschliches Leben ist nicht "nach Einschätzung der Lage durch einen Bundesverteidigungsminister" plötzlich weniger oder nichts mehr wert.
Denn darauf lief es doch hinaus: mit einem Präzedenzgesetz wäre dem Staat die Handhabe gegeben gewesen, nach gusto Sie oder mich, Hinz oder Kunz ins Jenseits zu befördern - um "Sclimmeres" zu verhüten. "Herr Meier, ich habe hier eine einstweilige Erschiessung gegen Sie. mit Ihrer AIDS-Erkrankung gefährden Sie die Öffentlichkeit ...." oder andere turbulente Szenarien wären ermöglicht worden.

Hirngespinste ? Nein. Ganz im Gegenteil. Es ist angesichts des kleinen deutschen Luftraums und der Geschwindigkeit von Verkehrsfliegern ein Hirngespinst, ein derartiges Luftsicherheitsgesetz als sinnvoll anzusehen. Es ging von Anfang an um: Einsatz der Bundeswehr im Innern und um die Ermächtigung der Exekutive, über Leben und Tod entscheiden zu können. Und das wußten der Jurist Schily und der Jurist Schröder haargenau. Und viele der zustimmenden Parlamentarier auch. Juristen zuhauf.

Es gibt Leute in der Linksfraktion, die mit derartigem Pack koalieren möchten, wenn sie sich doch nur von Hartz IV und Auslandseinsätzen verabschieden würden. Nun besteht die Gefahr bekanntlich nicht. Aber über Inlandseinsätze der Bundeswehr, über Verfassungstreue, Rechtsauffassungen das Menschenbild dieser Damen und Herren Politiker bei Rotzgrün machen sich viele Linksparteiler offenbar Illusionen.

Und deshalb die harte unmißverständliche Diktion auf MAI: "Regierungsmörder", "Kriegsverbrecher", "Drecksjournaille" usw. Wer Schutzhaft-KZs für Flüchtlinge in Nordafrika erwägt, wer den Tod Hunderttausender Jugoslawen, Afghanen und Iraker mitverantwortet, wer Folter exportiert und Guantanamo akzeptiert, wer den präventiven Abschuß unschuldiger Menschen über Deutschland gesetzlich festschreibt - ist das ein harmloser Koalitionspartner, der nur leicht aus der Spur geriet ? Seitdem uns Rotzgrün die Hucke im Jugoslawienkrieg vollgelogen hat und den die Mittel heiligenden Zweck ("Nothilfe", deshalb Krieg) zum Prinzip erhob, seitdem stehen uns in diesen Parteien eine Menge noch unverhafteter Verbrecher gegenüber. Und nicht etwa "linke der etwas anderen Art".
Generalbundesanwalt Nehm ermittelt gegen die doch nur wegen seiner Weisungsgebundenheit nicht. Sein Problem ist - er würde einen Prozess GEWINNEN.

Ohrfeige für Rot-Grün
Gastkommentar zum Urteil gegen das Luftsicherheitsgesetz
Von Ulla Jelpke - Ein guter Kommentar, der  "Menschenrechte" und "Menschenopfer" thematisiert. Und dennoch an zwei Stellen stehenbleibt:

a) Das Grundgesetz ist nicht wegen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Menschenwürde unverhandelbar, sondern wegen des Vorgehens des Völkerrechts vor jeder nationalen Gesetzgebung in Art.25 und der Setzung in Art 79,3

b) Die Konsequenzen eines BVerfG-Urteils gehören in einen Kommentar hinein: wer derart verfasungsfeindlich agiert, über Jahre hinweg, wie Rotzgrün, kann kein Partner in einer Verantwortung sein, auch nicht bei "Marginalien". Ein anständiger Mensch beschliesst nicht mit Mördern über die Einrichtung von Kindergärten. Mit bestraften und resozialisierten Straftätern sieht das schon anders aus. Aber davon sind wir weit entfernt. Und Kindergärten sind viel zu wichtig ....


"Krepinevich schlug vor, die Truppenstärke im Irak bis Ende des Jahres unter 100.000 zu senken. Die Armee befände sich in einem Wettrennen mit der Zeit, um den Anforderungen des Krieges gerecht zu werden, bevor der Nachschub daheim zusammenbricht."

So sieht es aus, wenn die Technokraten des Terrors ihre Grenzen erkennen müssen. Es war derselbe Mann, der zu den Planungen für den 11..9. Folgendes beitrug, da er sich eine Transformation der US-Gesellschaft hin zu einer gewaltbereiten Öffentlichkeit herbeisehnte. Irgendwie vermissen wir eine wie auch immer geartete Auseinandersetzung unserer Medien mit diesem Pearl-Harbor-hungrigen Menschen. Als eei er unbekannt, unwichtig oder habe das nicht gesagt, was wir hier zitieren und was das PNAC predigte.

Andrew Krepinevich, Vortrag vor dem US Senate Armed Services Subcommittee on Emerging Threats and Capabilities:
"Daraus können wir schließen, dass beim Ausbleiben eines starken externen Schocks für die Vereinigten Staaten - eine Art verspätetem “Pearl-Harbor”-  sich die Überwindung der Begrenzungen  zur Transformation  wahrscheinlich als  langer mühseliger Prozess darstellen wird. 
Unterstützung und  Zuwendung für dieses Vorhaben zu gewährleisten ist eine Herausforderung, die diesem neuen Komitee gerecht wird. Herr Vorsitzender, ich danke für die Gelegenheit, meine Gedanken zu den wachsenden Bedrohungen  unserer Sicherheit darzustellen und dazu, wie wir am besten die Fähigkeiten entwickeln können, die wir benötigen, um ihnen erfolgreich entgegenzutreten.“
csbaonline.org/4Publications/Archive/T.
19990305.Emerging_Threats,_/
T.19990305.Emerging_Threats,_.htm


(c) Andreas Hauß, Februar 2006,  medienanalyse-international.de/index1.html

Im übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.