Initiativantrag



Antragsteller: Lothar Nätebusch
 

Der Bezirksverbandstag möge beschließen und an den Bundesvorstand der IG BAU weiterleiten:

Der Bundesvorstand der IG BAU wird aufgefordert, sich im DGB für die Einhaltung des Grundgesetzes auch durch die Bundesregierung einzusetzen. Die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften sind zur Verteidigung des Grundgesetzes zu mobilisieren.

Begründung:

Anlass ist das Verhalten der Bundesregierung im Irak-Krieg.

Der nationale Alleingang der USA und Großbritanniens ist ein Bruch des Völkerrechts. Die Bundesregierung drückt sich um diese Bewertung herum. Für Völkerrechtsbruch eines Partners kann es keine Bündnisverpflichtungen geben, darf es keine geben. Sie gewährt aber trotzdem Kriegsunterstützung. Sie kennt den Artikel 25 des Grundgesetzes.

Zitat:

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Sie kennt auch den Nordatlantikvertrag von 1949 (NATO-Vertrag) und seine Artikel 1 und 7.

Zitat:

Unter der Überschrift „Verpflichtung zur friedlichen Streitbeilegung“ steht in Art. 1 zu lesen: „Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar ist.“ Aus dem NATO-Vertrag kann also keine Verpflichtung abgeleitet werden, Bush und Blair bei ihrem Völkerrechtsbruch zu assistieren. Ganz im Gegenteil, wie sich aus Artikel 7, „Verpflichtung aus der UN-Charta“ ergibt:

„Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten, welche sich für die Parteien, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, aus deren Satzung ergeben, oder die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrates für die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit, noch kann er in solcher Weise ausgelegt werden.“
 

Wir dürfen der Verluderung der politischen Sitten in unserem Land nicht länger zusehen. Politisches Handeln darf hierzulande nur im Rahmen von Recht und Gesetz stattfinden. Dazu verpflichtet Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes alle drei Gewalten, den Gesetzgeber, die Exekutive und die Rechtsprechung. Mit ihrem Verhalten in der Irakfrage steht die Bundesregierung außerhalb dieser Verfassungsnorm. Deswegen hängt der Hammer des Paragraphen 80 StGB über der Bundesregierung. Er sieht lebenslange Freiheitsstrafe für die Vorbereitung eines Angriffskrieges vor, und damit natürlich auch für die Unterstützung und Führung.
Der Paragraph 80 ist nicht schon deswegen stumpf geworden, weil ein weisungsgebundener (Justizminister) politischer Beamter, der Generalbundesanwalt, seine Pflicht nicht getan, sondern sogar offensichtlich Recht gebeugt hat.
Er gehört offensichtlich zu der Kategorie von Regierungsjuristen, die nach dem Motto handeln: Politik, sage mir, was Du tun willst, ich liefere Dir die juristische Begründung. Und, die selbst vor dem Zitieren eines führenden Völkerrechtskommentars nicht zurückschrecken, in dem das Gegenteil von dem steht, was als Untermauerung der eigenen Rechtsauffassung behauptet wird. (Randelzhofer in Simma, <Herausgeber>, Charta der VN, Artikel 51, Rn 28)
 

Wir fordern:

° Den Krieg im Irak sofort zu beenden;
° Kein Krieg um Öl und globale Vorherrschaft;
° Dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen;
° Frieden und Menschenrechte für alle und weltweit.