Drohnenmorde


... und mörderische Teilhabe Deutschlands an Völkerrechtsverbrechen der US-Regierung


 
 
  


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NSU ist Staatskrise: Generalbundesanwalt Range belog Bundestag

“Das hier ist ein besonders schwerer Fall, Ziercke hat seine Lügen über 2 Jahre aufrecht erhalten, und es ist ein Mordermittlungsverfahren behindert worden. Daher auch: § 258a, Strafvereitelung im Amt, zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Eine Bewährung ist kaum vorstellbar, oder doch, ich vergaß, dass die Herren Bundesanwälte selber mit drinstecken."

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Man nennt diese Informationen  hinreichende Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen. Wenn die Staatsanwaltschaft da nichts macht, ist das Nichtstun  identisch mit Tatbeteiligung.
Wann werden deutsche "Ermittlungsbehörden" wegen Arbeitsverweigerung, de facto Bildung einer kriminellen Vereinigung mit den transatlantischen Massenmördern, ja terroristischen Vereinigungen belangt?
Wann? Natürlich erst dann, wenn ihre Dienstherren wegen der derselben transatlntischen terroristischen Vereinigung belangt werden.
Da haben wir das Problem. Es traut sich ja keiner im piekfeinen Berlin, Minister in Anzug und Krawatte schlicht bei  den sich bietenden Gelegenheiten  als Mörder anzusprechen -  man möchte ja mit den Damen und Herren Massenmördern evtl. noch mal koalieren.

Das nennt sich dann Wertegemeinschaft.


Nichts gegen einen Untersuchungsausschuss.zum Thema Drohenmorde /Ramstein
Das ist wie beim Thema NSA.
Die Fakten liegen klar zutage, es muss nur noch  im Detail ermittelt werden, nur macht das normalerweise die Staatsanwaltschaft.
Normalerweise. Als ich meine Strafanzeige schrieb gegen den damaligen Innenminister und dieverse deutsche Hilfskräfte bei den Drohnenmorden, weigerte sich die Statsanwaltschaft zu ermitteln.
Problem könnte natürlich sein, dass  die Ermittlungsbehörde eien Dienstherrn hat, gegen den sie ermitteln müste.
Man nennt sowas eine  Staatskrise.
Aber OHNE Ermittlungen, wer konkret was tat und tut, geht es nicht. Natürlich ist das im Rahmen des ZANTS machbar, denn die US-Stützpunkte sind ja nicht exterritorial, dort gelten ja nicht US-Gsetze. Und wahrlich sind dort die Mörder nicht allesamt Diplomaten mit dem entsprechenden Pässen.
Es muss also lediglich der Wille der deutschen behörden ein wenig aufgepeppt werden, ihre Pflicht zu erfüllen,  incl. der Erfüllung des Amtseids. Der heisst übrigens nicht, Schaden von der transatlantischen  Kujonierung abzuwenden und Obamas Orders zu befolgen sei Pflicht. Der Amtseid lautet anders, und deutsche Gesetze sind bzgl. Mord und Totschlag eindeutig. Mir ist nicht bekannt, dass Deutschland einen Krieg gegen Pakistan oder Jemen  im Bundestag erklärt hätte, der im Rahmen von Bündnispflichten abzuarbeiten wäre. Nein, es ist simpler Mord und Totschlag und eine kriminelle transatlantische Vereinigung.
Staatskrise halt.


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Sehr geehrter Herr Herjes,


Sie schreiben:

"Da sich auch ansonsten aus der allgemein zugänglichen Berichterstattung der Nachrichtenmedien keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der Beschuldigte im Kontext mit Drohnenoperationen von us-amerikanischer Seite strafbar verhalten hat, habe ich das Verfahren[...]eingestellt,...."

Sie bestreiten somit nicht einen "Kontext mit Drohnenoperationen von us-amerikanischer Seite ", wollen nur nicht die Strafbarkeit der Handlungen Herrn de Maizieres erkennen. Meine Anzeige  betraf auch weitere"noch zu ermittelnde(r) Personen sowohl mit Staatsbürgerschaft der USA als auch Deutschlands".
Ich fordere Sie weiterhin auf, Ihren Pflichten nachzukommen und die Tatsachen  und Personen zu ermitteln, die den von Ihnen ins Feld geführten Medienberichten zugrunde liegen. Die Argumentation der Bundesregierung, sie wisse von nichts, kann nicht Maßgabe Ihrer Aktivitäten sein, zumal der Beschuldigte selbst noch Mitglied dieser Regierung ist und eine Schutzbehauptung üblicher Art sein könnte - Täter pflegen in einer ersten Stellungnahme meist zu behaupten, ihnen lägen keine Erkenntnise von Straftaten und erst recht nicht eigener Verwicklung darin vor.

Da die Begehung von Morden und anderer Straftaten von deutschem Boden aus in dieser Dimension politischer Natur sind, informiere ich mit gleicher mail die  Bundesministerin der Justiz und den ehemaligen rechtspolitischen Sprecher der Linken. Schon allein, um Ihnen und mir  langweiligen Schriftverkehr im Rahmen eines Dienstaufsichts- oder Klageerzwingungsverfahren zu ersparen, aber auch, da jede weitere "Drohnenaktion" von deutschem Boden aus die Frage der Mittäterschaft durch Unterlassen geeigneter Gegenmaßnahmen aufwirft, rate ich Ihnen, unverzüglich zu handeln. Dazu gehört, den hauptverantwortlichen der Morde, der sich in den nächsten Tagen auf deutschem Boden, in Ihrer Nähe in Berlin, befinden wird, festzunehmen. Die von Ihnen offenbar zur Kenntnis genommenen Nachrichtenmedien lassen keinen Zweifel daran, dass Herr Obama regelmäßig höchstpersönlich die Mordlisten abzeichnet.

Mit freundlichen Grüßen
A.Hauß
Bachstr. 16
79232 March

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editierte OCR-Kopie:

Staatsanwaltschaft Berlin

222 Js 101111 -3
Gesch.- Nr. bitte stets angeben
Dez.:2201

Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin

Herm
Andreas Hauß
Bachstraße 16
79232 March

Sehr geehrter Herr Hauß,

auf Ihre Strafanzeige vom 31. Mai 2013 gegen den amtierenden Verteidigungsminister
Dr. Thomas de Maiziöre wegen Mordes u.a. teile ich Ihnen mit, dass Ihr Anzeigevorbringen kei-
ne zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ftir verfolgbare Straftaten aufweist.

Soweit Sie auf Medienberichterstattung der "Süddeutschen Zeitung" aus dem Internet verweisen
und hierzu Ihre Rechtsansichten äußern, ersetzt dies keinen Tatsachenvortrag, aus dem sich zu-
reichende tatsächliche Anhaltspunkte ftir strafbare Handlungen ergeben könnten.

Da sich auch ansonsten aus der allgemein zugänglichen Berichterstattung der Nachrichtenme-
dien keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der Beschuldigte im Kontext mit Drohnen-
operationen von us-amerikanischer Seite strafbar verhalten hat, habe ich das Verfahren ohne
Aufnahme von Ermittlungen eingestellt, §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Henjes
Staatsanwalt
Beglaubigt

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Drohnenmord ex Ramstein und Stuttgart

Selbst Prantl ist das sogar zu viel

"Marauhn: Also ganz so einfach ist das nicht, dass ein Staat auf dem Gelände einer Botschaft tun und lassen darf, was er will, auch auf einer Truppenbasis darf ein Staat das nicht tun. .... Die Gaststaaten müssen einen gewissen Respekt vor dem Recht des Aufnahmestaates haben, und das gilt eben im Falle der Truppenstationierung, so wie sich das aus dem NATO-Truppenstatut ergibt....
Die Rechtmäßigkeit eines Drohneneinsatzes hängt in der Tat davon ab, ob man sich in einem bewaffneten Konflikt befindet oder nicht. Außerhalb eines bewaffneten Konfliktes ist die Tötung von Menschen - und da hängt es auch gar nicht mehr davon ab, ob der Mensch durch Drohnen oder andere Mittel getötet wird - nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulässig, da greift der internationale Menschenrechtsschutz. Und wenn man sich da mal den Artikel zwei der Europäischen Menschenrechtskonvention anschaut, ähnlich auch Artikel sechs des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dann ist solch eine Tötung nur zulässig entweder zur Vollstreckung eines Todesurteils - dass muss aber von einem Gericht verhängt worden sein - oder wenn jemand gegen rechtswidrige Gewalt verteidigt wird, wenn bei eine Festnahmeaktion jemand getötet werden muss oder wenn ein Aufruhr rechtmäßig niedergeschlagen werden muss."


"

An die

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin



poststelle@sta.berlin.de


                                                                                        March, den 31. 5.2013

Strafanzeige wg. §211 und §129a





Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten
u.a  nach StGB §211 [Mord] und §129a [Bildung einer terroristischen Vereinigung] sowie weiterer in Frage kommender Delikte (Körperverletzung Herbeiführung von Explosionen usw.)

gegen
den Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Thomas de Maiziere

sowie weiterer noch zu ermittelnder Personen sowohl mit Staatsbürgerschaft der USA als auch Deutschlands.

Bezug:
http://www.sueddeutsche.de/politik/luftangriffe-in-afrika-

us-streitkraefte-steuern-drohnen-von-deutschland-aus-1.1684414

http://www.sueddeutsche.de/politik/us-drohnen-deutsche

-stellungen-in-einem-geheimen-krieg-1.1684187


Ich mache zudem darauf aufmerksam, dass nach dem ZANTS Folgendes gilt

Artikel 18A [Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe durch Behörden des Entsendestaates]

(1)

Die Behörden eines Entsendestaates unterrichten die zuständigen deutschen Behörden unverzüglich, falls sie beschließen, in Ausübung ihrer Gerichtsbarkeit nach Artikel VII des NATO-Truppenstatuts Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Verhängung der Todesstrafe führen können.

(2)

Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des deutschen Rechts vollstrecken die Behörden eines Entsendestaates in der Bundesrepublik keine Todesstrafe und führen keine Strafverfolgungsmaßnahmen durch, die zur Verhängung einer solchen Strafe in der Bundesrepublik führen können.

Quelle:
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm

Somit ist, falls sich die Medienberichte bewahrheiten, klar, dass der Minister und andere deutsche Stellen  entweder benachrichtigt und somit involviert waren, oder dass sie  seitens der US-Stellen  in Unkenntnis gelassen wurden, was wiederum der Pflicht der Minister der BRD widerspricht, sich jederzeit und überall für das Grundgesetz der Bundesrepublik einzusetzen und sich somit darüber aktiv zu informieren, ob Straftaten vom Boden der Bundesrepublik aus begangen werden. Irrelevant ist dabei natürlich, ob die USA unter Bezug auf  Art. 18 des ZANTS die abenteuerliche Ansicht vertreten, "außergerichtliche Tötungen" seien nach ihrem Recht legal.
Ebenfalls ist die Einlassung der Bundesregierung, sie habe für diese Taten keine Anhaltspunkte, offensichtliche Schutzbehauptung,
 - da  ohne  die Steuerung von deutschem Boden aus  die Morde  so nicht begangen werden könnten,
- da es Beschaffungsaktivitäten für Drohnen gab und somit technisches Know-How
 - und da sogar nicht auszuschließen ist, dass deutsche Bundeswehrangehörige schon  in die Handhabung der Drohnen, somit in die Morde, regelmäßig verwickelt sind. 

Es sei darauf hingewiesen, dass die Benennung der US-Amerikanischen Haupttäter namentlich nicht Voraussetzung für die Eröffnung deutscher Strafverfahren ist.

Ich bitte Sie, unverzüglich zu ermitteln, unverzüglich die erforderlichen Festnahmen zu veranlassen (Fluchtgefahr!) und mich über das Aktenzeichen zu unterrichten.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hauß
Bachstr. 16
79232 March



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Drohnobama

Wird dieser Herr Obama bei seiner Ankunft in Deutschland 

am 18.Juni wegen Kriegsverbrechen und Massenmordes verhaftet und vor Gericht gestellt?
Aus gewissen Gründen steht zu vermuten : nein.
Andere Staatspräsidenten, incl. seinem Amtsvorgänger, dürfen sich in manchen Staaten nicht mehr sehen lassen, sie würden festgenommen werden.
Nun, man könnte ihn wegen ständiger Terrorgefahr, die von ihm ausgeht, außergerichtlich per Drohne hinrichten - aber das ist ja illegal, und wir werden nicht mit den gleichen Mitteln agieren wie dieser "Friedensnobelpreisträger". Nur ein wenig in Haft nehmen, das würde schon genügen.

MdB Neskovic zur Sprache des "gezielten Tötens"

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Drohnenmord ex Ramstein und Stuttgart

Selbst Prantl ist das sogar zu viel

"Marauhn: Also ganz so einfach ist das nicht, dass ein Staat auf dem Gelände einer Botschaft tun und lassen darf, was er will, auch auf einer Truppenbasis darf ein Staat das nicht tun. .... Die Gaststaaten müssen einen gewissen Respekt vor dem Recht des Aufnahmestaates haben, und das gilt eben im Falle der Truppenstationierung, so wie sich das aus dem NATO-Truppenstatut ergibt....
Die Rechtmäßigkeit eines Drohneneinsatzes hängt in der Tat davon ab, ob man sich in einem bewaffneten Konflikt befindet oder nicht. Außerhalb eines bewaffneten Konfliktes ist die Tötung von Menschen - und da hängt es auch gar nicht mehr davon ab, ob der Mensch durch Drohnen oder andere Mittel getötet wird - nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulässig, da greift der internationale Menschenrechtsschutz. Und wenn man sich da mal den Artikel zwei der Europäischen Menschenrechtskonvention anschaut, ähnlich auch Artikel sechs des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dann ist solch eine Tötung nur zulässig entweder zur Vollstreckung eines Todesurteils - dass muss aber von einem Gericht verhängt worden sein - oder wenn jemand gegen rechtswidrige Gewalt verteidigt wird, wenn bei eine Festnahmeaktion jemand getötet werden muss oder wenn ein Aufruhr rechtmäßig niedergeschlagen werden muss."
"

An die

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin



poststelle@sta.berlin.de


                                                                                        March, den 31. 5.2013

Strafanzeige wg. §211 und §129a




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten
u.a  nach StGB §211 [Mord] und §129a [Bildung einer terroristischen Vereinigung] sowie weiterer in Frage kommender Delikte (Körperverletzung Herbeiführung von Explosionen usw.)

gegen
den Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Thomas de Maiziere

sowie weiterer noch zu ermittelnder Personen sowohl mit Staatsbürgerschaft der USA als auch Deutschlands.

Bezug:


http://www.sueddeutsche.de/politik/luftangriffe-in-afrika-

us-streitkraefte-steuern-drohnen-von-deutschland-aus-1.1684414

http://www.sueddeutsche.de/politik/us-drohnen-deutsche-stellungen-in-einem-geheimen-krieg-1.1684187


Ich mache zudem darauf aufmerksam, dass nach dem ZANTS Folgendes gilt:

Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut

Artikel 18A [Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe durch Behörden des Entsendestaates]




(1)

Die Behörden eines Entsendestaates unterrichten die zuständigen deutschen Behörden unverzüglich, falls sie beschließen, in Ausübung ihrer Gerichtsbarkeit nach Artikel VII des NATO-Truppenstatuts Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Verhängung der Todesstrafe führen können.

(2)

Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des deutschen Rechts vollstrecken die Behörden eines Entsendestaates in der Bundesrepublik keine Todesstrafe und führen keine Strafverfolgungsmaßnahmen durch, die zur Verhängung einer solchen Strafe in der Bundesrepublik führen können.



Quelle:
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm

Somit ist, falls sich die Medienberichte bewahrheiten, klar, dass der Minister und andere deutsche Stellen  entweder benachrichtigt und somit involviert waren, oder dass sie  seitens der US-Stellen  in Unkenntnis gelassen wurden, was wiederum der Pflicht der Minister der BRD widerspricht, sich jederzeit und überall für das Grundgesetz der Bundesrepublik einzusetzen und sich somit darüber aktiv zu informieren, ob Straftaten vom Boden der Bundesrepublik aus begangen werden. Irrelevant ist dabei natürlich, ob die USA unter Bezug auf  Art. 18 des ZANTS die abenteuerliche Ansicht vertreten, "außergerichtliche Tötungen" seien nach ihrem Recht legal.
Ebenfalls ist die Einlassung der Bundesregierung, sie habe für diese Taten keine Anhaltspunkte, offensichtliche Schutzbehauptung,
 - da  ohne  die Steuerung von deutschem Boden aus  die Morde  so nicht begangen werden könnten,
- da es Beschaffungsaktivitäten für Drohnen gab und somit technisches Know-How
 - und da sogar nicht auszuschließen ist, dass deutsche Bundeswehrangehörige schon  in die Handhabung der Drohnen, somit in die Morde, regelmäßig verwickelt sind. 

Es sei darauf hingewiesen, dass die Benennung der US-Amerikanischen Haupttäter namentlich nicht Voraussetzung für die Eröffnung deutscher Strafverfahren ist.

Ich bitte Sie, unverzüglich zu ermitteln, unverzüglich die erforderlichen Festnahmen zu veranlassen (Fluchtgefahr!) und mich über das Aktenzeichen zu unterrichten.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hauß
Bachstr. 16
79232 March

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(c) Andreas Hauß, Juli 2013

http://www.medienanalyse-international.de/ueberblick.html
Aktuelles: http://www.medienanalyse-international.de/index1.html
Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.