Was geht?
Grundinformation 
über die derzeit anliegenden juristischen Auseinandersetzungen mit der Bundesregierung in Sachen deutsch-jugoslawischer Krieg, also der Ebenen, auf denen sich Schröder, Fischer und Scharping werden verantworten müssen:

 - natürlich politisch (nur gibt es dabei einzig die Abwahl als Strafe) 

 - es läuft noch immer der Prozeß Jugoslawiens beim IGH in den Haag 

 - Schröder und diverse andere NATO-Politiker sind bereits rechtskräftig verurteilte Kriegsverbrecher per Belgrader Urteil, was ihnen in einigen Jahren ein Pinochet-Erlebnis  bescheren könnte. (Diese Info ist 99% der Deutschen unbekannt, was an der Medienblockade liegt. vgl. http://www.medienanalse-international.de 

 und der Grund für diese Verurteilung: 
     http://www.schmaehling.de/natowar.indictment.district.court.belgrad.htm 

 - dann haben wir noch die Privatklagen der Opfer von Varvarin, siehe 
      http://www.nato-tribunal.de/varvarin
     http://www.nato-tribunal.de/Dost.htm Die Klage wurde mittlerweile eingereicht Stand Jan.2002

 - es klagen aber auch die Angehörigen der Verbrannten von der Bombe auf das RTS - Gebäude :  http://www.jungewelt.ipn.de/2001/09-06/005.shtml Diese Klage wurde zwar zuerst zugelassen, dann jedoch wegen "unzuständigkeit" abgewiesen (Stand Jan.2002)

 - Hinzu kommen die Anzeigen von Michael Mandel, Mikis Theodorakis u.a. gegen
 SchröFiScha vor dem ICTY, die bekanntlich nicht zu Ermittlungen führten - was die 
einseitige Stellung des ICTY gg. Milosevic demonstriert, vgl. diese Bilanz.

 - und dann noch die Anzeigen hier deutschlandintern wegen Verfassungsbruchs und §80 StGB z.B.
    http://www.kriegsverbrecher.de

 Wer sich diesen anschließen will: 
     http://www.institut-fuer-hochschulrecht.de/voelkerrecht.htm
Derzeit blockiert der Generalbundesanwalt die Aufnahme von Ermittlungen.

- Dann gibt es neuerdings die Organklage der PDS vor dem Bundesverfassungsgericht bzgl. des Mitspracherechts des Parlaments in außenpolitischen Fragen. Mit folgendem Ergebnis:

Keine Vertragsänderung beim NATO-Vertrag?
Nur ein "neues Konzept", "Konsenspapier"?
DAS Selbsttor der Bundesregierung!
    Damit ist die Änderung des NATO- Vertrags also nur  eine politische Absichtserklärung ohne entsprechende rechtliche Bindung. Bedeutet, daß Deutschland jederzeit aus den mit der neuen Strategie verbundenen "Verpflichtungen" aussteigen kann! 
Keine Pflicht zur Terrorbekämpfung à la USA, 
keine Pflicht, die US- Rohöl- Interessen zu sichern! 
Und das BVerfG sagt: am Ende entscheidet der Bundestag. Nicht die Regierung.

- Die Klage bzw. der Antrag auf Einstweilige Verfügung Scharpings gegen den WDR wegen des Films "Es begann mit einer Lüge" wurde wohlweislich von Scharping zurückgezogen.

- Gegen Aufrufer zur Desertion gibt es verschiedene Verfahren, die unterschiedlich ausgehen.

 Zusammengefaßt: es gibt viele Aktivitäten, und kaum etwas davon ist bekannt. Das jedoch heißt nicht, daß die "Juristerei" sinnlos wäre ... vgl. Recht

(c) A.Hauß, Juli 2001, http://www.medienanalyse-international.de