Waffenexporte 2012

Eine Initiative eines Lehrers zu einer ebenso konkreten wie  kleinen, leicht machbaren Gesetzesänderung.
Und die Antworten der MdB-Büros: Stanzen. Sie haben es nicht gelesen, sich nicht beschäftigt, sind desinteressiert und "leiten es weiter an die ZUSTÄNDIGEN". Als ob sie selbst nicht "zuständig seien.
Besonders perfide die Schaufensteranträge der Grünen und Linken: da wird suggeriert, man sei aktiv, man stellt seine aufrechte Gesinnung vor nach außen für den Bürger, nach innen für die Aufstellung als Kandidat der Partei bei den nächsten Wahlen, aber konkret passiert merkwürdigerweise nichts.
Warum?
Weil die Anträge alles Mögliche enthalten. Keinesfalls jedoch die konkrete Gesetzesänderung, um die unser Lehrer bittet. Aber auf jeden Fall die "großen Ziele" wie das Exportverbot für Waffen überhaupt. Solange  Deutschland aber Teil der NATO ist, ist es widersinnig, nicht zumindest den verbündeten die Waffen zukommen zu lassen, mit denen man sich selbst ausrüstet - und auch ausgerüstet wird. Was bedeutet: da kann man dann auch gleich den Austritt aus der NATO fordern. Was wiederum eine nette Forderung ist - nur ebenso klar abgelehnt wird von der Parlamenstmehrheit.  Der -einkalkulierte, bewusste - Effekt ist dann also, dass der Antrag nichtig ist, nicht "durchkommt", dass also schlicht NICHTS geschieht. Und das, obwohl, nein: weil alles so toll und rrrrrevoutionär aussieht.

Marxistisch hingegen ist, wie Marx es einmal formulierte, "die Verhältnisse zum Tanzen zu bringen". Und Freiheit, so Engels, damals noch in Unkenntnis der Freiheit der MdBs, sich allein ihrem Gewissen verantwortlich zu fühlen, Freiheit sei "Einsicht in die Notwendigkeit". Oder anders gesagt: die Kunst des Möglichen zu beherrschen, das Notwendige zu tun, ist menschlich.  Weitergehende Ziele zu verfolgen auch. Nicht aber, Wolkenkuckucksheime  an die Stelle real erreichbarer Träume zu setzen, außerhalb des Rahmens des Möglichen zu fabulieren. Das ist schlicht Wählertäuschung.

Hier die letzte Einschätzung des Dortmunder Lehrers bzgl. seiner Aktion:

"Bei vielen politischen Themen gibt es eine vielzahl von verschiedenen Meinungen und Ansichten und es wird zurecht debattiert und das ist auch gut so, da es nicht immer nur die eine 'richtige' Lösung zu bestimmten Problemen gibt.
Bei dem Sachverhalt der Exportwaffen verhält es sich aber eindeutig anders. Es gibt da NICHTS aber auch GAR NICHTS zu diskutieren. Es ist umgehend zu handeln. Ggf. kann man noch einmal die Fakten der KONTRASTE-Recherche überprüfen, aber das war es dann auch schon. Sollten die Fakten alle stimmen, gibt es NICHTS mehr zu diskutieren. Wenn selbst DER ZOLL bemängelt, dass die Kennzeichnung unzureichend ist, dann muss gehandelt werden.

Alle Wissenden sind Mitschuldig, sofern diese nichts unternehmen, moralisch kommt ein Nichthandeln im Prinzip einer unterlassenen Hilfeleistung und Wegschauen gleich. Dabei man muss ja noch nicht einmal viel Verändern!!! Laut KONTRASTE-Beitrag müsste man ja nur das innerdeutsche Waffengesetz, das ja schon existiert (!) und vollzogen wird, auch auf die Exportwaffen ausdehnen und anwenden und man hätte eine radikale Transparenz geschaffen, die den skrupellosen Waffenhändlern ganz schöne Probleme bereiten könnte. Dann würde es für die Waffenindustrie (Heckler & Koch und Co.) nämlich richtig schön eng werden, denn dann regnet es Strafanzeigen, sobald die Waffen irgendwo gefunden werden, wo sie nicht gefunden werden dürfen (also in geschmuggelten Drittländern).
Es ist schon spannend zu sehen, wie die 'armen', 'geplagten' Abgeordneten versuchen, sich aus der Verantwortung zu ziehen.


Jedes MdB ist zu kontaktieren, da alle MdBs Abgeordnete des gesamten Volkes sind (GG) - gesagt, getan, ich habe sehr viele kontaktiert (73). Mehrere halten sich per se nicht für zuständig und verweisen auf meinen Wahlkreisvertreter. Dieser hält sich auch nicht für zuständig, da er ja in der Opposition (SPD) ist. Er sagt, er könne ja nichts machen, da er ja in der Opposition ist. Was ist das für ein Zustand, dann soll dieser Herr sich mal an andere MdBs der Regierungsparteien wenden und denen mal ganz klar verdeutlichen, was hier eigentlich für eine menschenverachtende Schweinerei auf höchstem Niveau stattfindet. Ich kann doch nicht so argumentieren nach dem Motto, ich bin Opposition und deshalb für nichts verantwortlich!? Die MdBs sind schon so krass auf Parteilinie getrimmt, dass die überhaupt nicht mehr verstehen, dass es Sachverhalte gibt, die überparteilich behandelt werden müssen.

Die Verantwortung liegt jetzt bei den zuständigen (aber sich nicht für zuständig fühlenden) von mir informierten Abgeordneten, die durch meine Steuern finanziert werden. Die Politische Klasse ist unter sich und scheint seit längerer Zeit den Bezug zu den Wählern verloren zu haben. "



Hier das Anschreiben an die  über 70 MdBs:

Sehr geehrte/r MdB  ,


als Lehrer eines Dortmunder Gymnasiums bin ich laut der Landesverfassung NRW nach § 2 „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule“ dazu verpflichtet, meine Schüler u.a. zur „Friedensgesinnung“ zu erziehen.
Durch einen Fernsehbeitrag der Sendung KONTRASTE (rbb) wurde ich jedoch indirekt auf die Absurdität und Verlogenheit dieses Erziehungsauftrags aufmerksam gemacht, denn offensichtlich fördert der Staat durch unzureichende Kennzeichnung den illegalen Waffenhandel. Die Kennzeichnungen auf Exportwaffen lassen sich einfach entfernen bzw. fälschen, so dass die Waffen problemlos in andere Länder schmuggelt werden können, ohne dass es möglich ist, die Herkunft zurückzuverfolgen.
Ich erwarte, dass Sie – unabhängig Ihrer Parteizugehörigkeit – schnellstmöglich agieren und die deutschen Waffenexportgesetze deutlich verschärfen.
Der oben genannte Fernsehbeitrag ist umfassend und gibt konkrete Handlungsanweisung:

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_19_07/gewehre_fuer_diktatoren.html

Sofern Sie nicht umgehend dafür Sorge tragen, dass die Kennzeichnungspflicht für Exportwaffen verschärft wird – mindestens so wie sie (laut Beitrag) für den Verkauf von Sportwaffen innerhalb Deutschlands bereits besteht – sind Sie für weitere Opfer, die durch deutsche Waffen ums Leben kommen, mitverantwortlich, da Sie nun von mir in Kenntnis gesetzt worden sind.

Ich bitte Sie inständig, umgehend zu handeln und ein Gesetz für die verschärfte Kennzeichnung von Exportwaffen schnellstmöglich zu verabschieden. Zudem bitte ich Sie, diese Angelegenheit nicht parteipolitisch zu instrumentalisieren, denn dies wäre zynisch gegenüber den Familien, die täglich durch die geschmuggelten Waffen sterben.

Bitte sorgen Sie dafür, dass ich als Lehrer auch in Zukunft meinem Erziehungsauftrag hinsichtlich der Friedenserziehung guten Gewissens gerecht werden kann, ohne dabei das Gefühl zu haben, meinen Schülern etwas vormachen zu müssen. Ich möchte meinen Schülern glaubwürdig vermitteln können, dass sich politisches Engagement lohnt und wirklich etwas bewirken kann.

Bitte informieren Sie mich umgehend über die Schritte, die Sie als Mitglied des Bundestages ganz konkret in dieser Sache unternehmen werden.

Meinen Petitionsantrag finden Sie im Anhang. Dies ist alles, was ich in meiner Position tun kann und übergebe die Verantwortlichkeit hiermit an Sie als zuständiges MdB weiter.


Mit freundlichen Grüßen

KS

 
 
  






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Von: Beate Walter-Rosenheimer MdB <beate.walter-rosenheimer@bundestag.de>
Datum: 10. Oktober 2012 12:48:29 MESZ
An: Klaus S <ks@kraehe21.de>
Betreff: AW: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes

Sehr geehrter Herr S,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sicherlich haben Sie bereits die Stellungnahme von meinem Kollegen Herrn Dr. Lindner erhalten. Wir sind an diesem Punkt ganz einig. Ich wiederhole daher nicht erneut die Argumente, die sie bereits von Dr. Lindner erhalten haben. Sie rennen bei uns mit diesem Thema offene Türen ein. Vielen Dank für Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer, MdB
Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


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Von: Büro Dr. Tobias Lindner MdB <tobias.lindner@bundestag.de>
Datum: 4. Oktober 2012 11:59:45 MESZ
Betreff: AW: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Verschärfung der Rüstungsexportkontrolle.
Im Bezug auf die Kennzeichnung von Kriegswaffen teile ich Ihre Auffassung. Eine verlässliche und nachhaltige Anbringung der Seriennummer muss gewährleistet werden. Meine Fraktionskollegin Katja Keul, die bei uns für den Rüstungsexport verantwortlich ist, hat sich im Kontraste Beitrag auch entsprechend geäußert. Ich werde Sie erneut auf diesen wichtigen Punkt ansprechen und entsprechende Initiativen unterstützen.
Mit Blick auf den Waffenexport im Ganzen, hat unsere Fraktion eine umfangreiche Position erarbeitet. Wir stellen dort die Eckpunkte für ein neues Rüstungsexportgesetz dar. Uns geht es darum, die bisher bestehenden politischen Absichtserklärungen gesetzlich zu verankern, um ihnen endlich die notwendige Verbindlichkeit zu geben. Wir wollen die Rolle des Parlaments stärken, in dem wir eine Unterrichtung im Vorlauf besonders sensibler Entscheidungen fordern. Besonders bei Kleinwaffen ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Vergabe von Produktionslizenzen zu verbieten. Genauso wollen wir uns endlich für eine effektive Endverbleibskontrolle einsetzen, die nicht nur auf schriftlichen Absichtserklärungen im Vorhinein fußt.
Den Fraktionsbeschluss finden Sie unter:
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Lindner
---
Dr. Tobias Lindner MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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Von: Wolfgang Tiefensee MdB - Joschka Langenbrinck <wolfgang.tiefensee.ma11@bundestag.de>
Datum Oktober 2012 09:40:51 MESZ
Betreff: Ihre Mail vom 11.09.2012

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Mail vom 11. September 2012!

Der Export von Waffen und Rüstungsgütern ist eine sehr sensible Angelegenheit und es ist gut, dass wir in Deutschland immer wieder hinterfragen, ob es richtig ist, etwaige Rüstungsgüter in bestimmte Länder und Regionen zu liefern. Es gab dementsprechend in der Vergangenheit immer wieder umstrittene Lieferungen von sensiblen Gütern, die zum Teil genehmigungspflichtig waren und illegal exportiert wurden.

Die trotz vorgesehener Geheimhaltung öffentlich gewordenen Exportgenehmigungen des Bundessicherheitsrates (BSR) für Leopard-II-Panzer nach Saudi- Arabien und das Auftauchen von Gewehren aus deutscher Produktion in Libyen zeigen die politische Brisanz von Waffenlieferungen klar auf. Einmal mehr wurden die fehlende Transparenz und der Mangel an verbindlich geregelten Informations-, Kontroll- und Beteiligungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages über Rüstungsexportentscheidungen des BSR sichtbar.

Die offenbar beabsichtigte Lieferung der 270 Kampfpanzer des Typs Leopard 2A7+ an Saudi-Arabien verstößt gegen die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000, die solche Lieferungen in Spannungsgebiete untersagen. Die Region der Arabischen Länder mit den Revolutionen in Tunesien und Ägypten, mit den blutigen und bewaffneten Aufständen in Libyen, Syrien und dem Jemen, mit den Spannungen und Rivalitäten zwischen dem Iran und Saudi-Arabien und mit Riads Einmarsch im Nachbarland Bahrain ist als Spannungsgebiet zu definieren.

Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion Initiative ergriffen und bereits im März dieses Jahres den Antrag „Frühzeitige Veröffentlichung der Rüstungsexportberichte sicherstellen – Parlamentsrechte über Rüstungsexporte einführen“ an die Bundesregierung gestellt.

Die Kernforderungen des Antrags sind folgende:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. sich künftig streng an die geltenden Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung, das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung und das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen zu halten und dement- sprechend eine restriktive Genehmigungspraxis anzuwenden;

2. im Zuge einer Präzisierung der diesbezüglichen Regelungen künftig keine Lizenzen zur Waffenproduktion mehr an Drittstaaten zu vergeben, die den Endverbleib nicht zweifelsfrei sicherstellen können. Kleinwaffen dürfen nur noch an solche Staaten geliefert werden, die das VN-Kleinwaffenaktionsprogramm für sich als verbindlich betrachten und einhalten;

3. den Rüstungsexportbericht der Bundesregierung spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu veröffentlichen;

4. den Rüstungsexportbericht durch zusätzliche Informationen über Produktionslizenzen, Sammelausfuhrgenehmigungen, Angaben von Unternehmen, die im Rahmen der Verteidigungsgüterrichtlinie zertifiziert wurden, sowie Dual-Use-Güter-Ausfuhren und Informationen über Bürgschaften und Offsetgeschäfte mit Rüstungsgütern zu ergänzen;

5. gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag ein gestuftes angemessenes, zeitnahes und praktikables Verfahren zur parlamentarischen Beteiligung an Rüstungsexportentscheidungen zu entwickeln. Die Letztentscheidung und Verantwortung für Rüstungsexporte bleiben bei der Bundesregierung; dem Parlament sollen jedoch folgende umfassende Informations- und Beteiligungsrechte eingeräumt werden:

– Analog dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste soll ein vertrauliches parlamentarisches Gremium ge- schaffen werden, das vierteljährlich und gegebenenfalls anlassbezogen über anstehende Entscheidungen einer gewissen Bedeutung informiert wird. Dem parlamentarischen Gremium ist regelmäßig über alle im BSR getroffenen Exportgenehmigungen sowie über deren Umsetzung und Kontrollmaßnahmen zu berichten.

– Dieses Gremium kann Empfehlungen an die Bundesregierung beschließen. Folgen BSR bzw. Bundesregierung einer solchen Empfehlung nicht, so bedarf dies nach einer Entscheidung des BSR gegenüber dem parlamentarischen Gremium einer besonderen Begründung, die spätestens im folgenden Rüstungsexportbericht zu veröffentlichen ist;

6. die europäische Rüstungsexportpolitik mitzugestalten und bei jeder europäischen Harmonisierung dafür Sorge zu tragen, dass die deutschen Standards nicht durch europäische Regelungen aufgeweicht werden. Der Gemeinsame Standpunkt der EU aus dem Jahre 2008 muss in die nationale Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dabei ist Transparenz gegenüber dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten sicherzustellen und es ist darauf zu achten, dass die Rüstungsexport- berichte umfassend erstellt werden. Mit der Liberalisierung des Binnenhandels der EU durch die „Verteidigungsgüterrichtlinie“ und ihre seit 2012 geltende rechtliche Umsetzung in deutsches Recht muss eine Stärkung von europäischen Regeln und Kontrollinstanzen für Rüstungsexporte in Drittstaaten einhergehen;

7. Entscheidungen über Rüstungs- und Waffenexporte mit einer Endverbleibsklausel zu versehen. Der Endverbleib ist regelmäßig zu überprüfen;

8. basierend auf den Normen und Werten des Montreux-Dokuments, eine Registrierungs- und Mitteilungspflicht für die in Deutschland ansässigen privaten Sicherheitsfirmen und Militärdienstleister und ihre ausländischen Vertragsabschlüsse einzuführen und die Tätigkeit dieser Unternehmen in die Systematik der Rüstungsexportkontrollen zu integrieren;

9. ein Mindestmaß an Transparenz und Öffentlichkeit dadurch herzustellen, dass Unternehmen und Vertragsbeteiligte, die einen Antrag zur Genehmigung von Rüstungsexporten stellen, im Antragsverfahren darzulegen haben, ob und wenn ja, in welcher Höhe, sie in den jeweils zurückliegenden fünf Jahren Parteispenden an welche Partei geleistet haben.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits Schritte eingeleitet, damit es zukünftig eine stärkere und transparente Regierungskontrolle bei Rüstungsexporten gibt.

Im Anhang finden Sie den gesamten Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Tiefensee

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Wolfgang Tiefensee MdB | Mitarbeiter
Wirtschaftspolitischer Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion
Bundesminister a.D.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Von: Fritz Erich Mitarbeiter 01 <erich.fritz.ma01@bundestag.de>
Datum: 27. September 2012 16:45:15 MESZ
An: Klaus S <.de>
Betreff: Re: Ihr Schreiben vom 11. September 2012 zum deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz

Sehr geehrter Herr S,

vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben, das ich mit Interesse gelesen
habe. Es freut mich, dass Sie sich aktiv am demokratischen Prozess
beteiligen und sich für das Gemeinwohl, in Ihrem Fall vertreten durch
Ihre Schülerschaft, einsetzen.

In der Tat könnte durch den Kontraste-Bericht ein verzerrter Eindruck
in Bezug auf das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz entstanden sein.

Denn das Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst nicht nur komplette
Waffen, sondern bei bestimmten Waffen auch deren wichtigste Baugruppen
oder Bestandteile. Bei Rohrwaffen wie z.B. Maschinengewehren,
Maschinenpistolen oder vollautomatischen Gewehren sind nicht nur die
Komplettwaffen als Kriegswaffen in der Kriegswaffenliste erfasst
sondern auch deren Rohre und Verschlüsse (Nummern 34 und 35 der
Kriegswaffenliste). Die selbständige Erfassung von Rohren und
Verschlüssen als eigenständige Kriegswaffen hat zur Folge, dass für
diese die selben Bestimmungen gelten wie für die Komplettwaffen. Im
Hinblick auf die Kennzeichnung bedeutet dies, dass nicht nur die
komplette Waffe zu kennzeichnen ist gemäß § 13 der Zweiten DVO zum
KWKG sondern ebenfalls Rohr und Verschluss der Waffe. Die Behauptungen
der KONTRASTE-Redaktion zur angeblich fehlenden gesetzlichen
Verpflichtung zur Kennzeichung dieser Waffen-Bestandteile im
Kriegswaffenkontrollrecht kann ich daher nicht nachvollziehen. Ich
hoffe somit eventuell entstandene Missverstände ausgeräumt zu haben.


Mit freundlichen Grüßen aus Berlin


Erich G. Fritz MdB

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Von: Klaus Sr <klaus.S@kraehe21.de>
Datum: 26. September 2012 15:48:55 MESZ
An: Barthel Klaus MdB <klaus.barthel@bundestag.de>
Betreff: Re: AW: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes

Sehr geehrter Herr Bartel,

es ist sehr bedauerlich, dass Sie sich offensichtlich den kurzen KONTRASTE-Beitrag nicht angesehen haben oder nicht verstanden haben, worum es hier eigentlich geht. Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien etc. waren überhaupt nicht das Thema.
Es geht einfach nur um eine deutliche (und leicht umzusetzende) Verschärfung der Kennzeichnung von Export-Sturmgewehren (z.B. G36).

Ihre allgemeine (Partei-)Positionierung ist zur Behebung dieses Missstands nicht förderlich. Genauso irrelevant ist der Verweis auf die Oppositionsrolle, denn Sie werden im Bundestag wohl kaum eine Partei finden, die offen den Waffenschmuggel propagiert.
Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen, das Thema hat mit Parteipolitik nichts zu tun.

Ich frage Sie daher erneut: Was werden Sie konkret tun, damit die Kennzeichnungpflicht von Sturmgewehren so verschärft wird wie Sie bei Sportgewehren ist, die innerhalb Deutschlands verkauft werden.

Sie sind informiert und tragen die (moralische und) politische Verantwortung.
Ich hoffe Sie können noch gut schlafen, wenn die nächste schmuggelfähige Sturmgewehr-Lieferung die deutsche Grenze verlässt.


Mit freundlichen Grüßen

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Von: Barthel Klaus MdB <klaus.barthel@bundestag.de>
Datum: 26. September 2012 12:35:18 MESZ
An: Klaus S <klaus.s@kraehe21.de>
Betreff: AW: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes

Sehr geehrter Herr S,
vielen Dank für Ihre Email vom 11. September 2012 zum Thema Rüstungsexporte, die ich als zuständiger Berichterstatter auch im Namen meiner Kollegen beantworten darf.
Zu Recht sprechen Sie das Problem der unzureichenden Kennzeichnungspflicht bei Rüstungsexporten an. Aus diesem Grund und vor allem aufgrund der, unter der schwarz–gelben Bundesregierung, enorm gestiegenen Rüstungsexporte hat die SPD-Bundestagsfraktion im März diesen Jahres einen Antrag zur Eindämmung von Rüstungsexporten ins Parlament eingebracht. Darin fordern wir die strenge Anwendung der unter Rot-Grün aufgestellten Rüstungsexportrichtlinien.
In der jetzigen aktuellen Debatte des Exports von Leopard-II-Panzern nach Saudi-Arabien, Katar oder auch Indonesien wird deutlich, dass die Bundesregierung gegen politische Grundsätze verstößt, da trotz schwerer Bedenken der Einhaltung von Menschenrechten, Rüstungsgüter massenhaft exportiert werden sollen. Schwarz-gelb missachtet diese Richtlinie und nimmt Destabilisierung und die Verletzung von Menschenrechte billigend in Kauf.
Neben der strengen Anwendung der Rüstungsexportrichtlinien fordern wir auch, dass der Endverbleib von Rüstungsgütern besser überprüft werden soll. Er soll regelmäßig stattfinden, um illegalen Waffenhandel strikt zu unterbinden.
Als besonders wichtig erachten wir die frühzeitige Veröffentlichung des Rüstungsexportberichts, um eine breite öffentliche Diskussion zu Waffenexporte führen zu können.
In der Anlage finden Sie den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 17/9188).
In Ihrer Petition fordern Sie, dass die deutsche Rüstungsindustrie keine militärischen Waffen in andere Länder exportieren darf. Das ist ein erstrebenswertes Ziel. Zu dieser Frage finden Sie unter http://www.neues-deutschland.de/artikel/237866.unter-schwarz-gelb-droht-der-dammbruch.html einen Artikel von mir.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel

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Anfang der weitergeleiteten E-Mail:

Von: KS <@kraehe21.de>
Datum: 24. September 2012 14:53:05 MESZ
An: Fritz Erich Mitarbeiter 01 <erich.fritz.ma01@bundestag.de>
Betreff: Re: Ihr Schreiben vom 11. September 2012 zum deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz

Sehr geehrter Herr Fritz,

vielen Dank für Ihre umfassende Antwort.

Ich danke auf den Verweis auf das von der UNO beschlossene Rückverfolgungsinstrument. Offenbar ist Ihnen jedoch ein wichtiger Hinweis entgangen. Die UNO fordert eine Kennzeichnung, die an wesentlichen Teilen der Waffen vorgenommen werden soll:

"10. Die Staaten werden sicherstellen, dass jede Kleinwaffe oder leichte Waffe stets die nach Absatz 8 Buchstabe a vorgeschriebene eindeutige Kennzeichnung erhält. Im Einklang mit Absatz 7 soll die eindeutige Kennzeichnung an einem wesentlichen Teil oder Bauteil der Waffe, wie dem Rahmen oder Verschlussgehäuse, angebracht werden, dessen Vernichtung die Waffe auf Dauer unbrauchbar machen und ihre Reaktivierung ausschliessen würde. Den Staaten wird nahe gelegt, je nach dem Waffentyp die in Absatz 8 Buchstabe a vorgeschriebene Kennzeichnung oder sonstige Kennzeichnungen auch an anderen Teilen der Waffe, wie dem Lauf und/oder dem Schlitten oder der Trommel, anzubringen, damit diese Teile oder eine bestimmte Waffe genau identifiziert werden können."

Quelle:
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1790/UNO_Rueckverfolgungsinstrument.pdf

Um eben genau diese Kennzeichnung geht es. Laut dem KONTRASTE müssen Sportwaffen die innerhalb Deutschlands verkauft werden nach genau dieser Vorgabe gekennzeichnet werden. So erklärt sich auch meine Empörung, dass es angeblich nicht möglich sein soll, Exportwaffen nach der gleichen Art zu kennzeichnen - wohl aber innländische Sportwaffen.

Erkennen Sie nicht, dass hier offensichtlich eine große Diskrepanz besteht oder hat die KONTRASTE-Redaktion einfach schlecht recherchiert und/oder falsch informiert?


Ich danke Ihnen sehr, dass Sie die Sachverhalt so ernst nehmen wie sie ist und dass Sie die Angelegenheit nicht wie einige MdB-Kollegen entgegen meiner Bitte parteipolitisch instrumentalisieren.
Die Reaktionen anderer kontaktierter Abgeordneter, die Ihre Verantwortung/Zuständigkeit als MdB in dieser Sache schlicht von sich weisen, hat mich als Lehrer wirklich schockiert und wirft gravierende Fragen auf, was die demokratischen Prozesse und Bürgerbeteiligung etc. angeht. Sie wirken dem entgegen, was mich sehr freut.


Mit freundlichen Grüßen

K. S




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Am 24.09.2012 um 13:22 schrieb Fritz Erich Mitarbeiter 01:


Sehr geehrter Herr S,

vielen Dank für Ihre Email vom 11. September 2012, in der Sie das
bestehende deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz als zu "lasch"
kritisieren, um eine wirksame Verfolgung der Waffen zu ermöglichen.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium möchte ich hierzu
Folgendes anmerken:

Die Tatsache, dass im Einzelfall eine Entfernung der angebrachten
Kennzeichnung möglich ist, ohne dass diese wieder sichtbar gemacht
werden kann, ist sicherlich sehr zu bedauern, aber nach dem
gegenwärtigen Stand der Technik nicht völlig auszuschließen. Dies gilt
allerdings unabhängig davon, ob die Kennzeichnung zuvor per
Lasergravur oder mechanisch mit Stanzwerkzeugen angebracht wurde.

Diese beschränkten technischen Möglichkeiten spiegeln sich auch in
Ziffer 7 des "Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der
rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung
illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten" vom 8.
Dezember 2005 wider. Dort ist statuiert, dass die
Wiederherstellbarkeit lediglich "nach Maßgabe der technischen
Möglichkeiten" sicherzustellen ist. Gleichzeitig heißt es dort, dass
die Wahl der Methoden für die Kennzeichnung Sache der einzelnen
Staaten ist.

Nach deutschem Recht richtet sich die Kennzeichnungspflicht für
Kriegswaffen nach § 13 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (Zweite DVO). Gemäß
Absatz 1 dieser Vorschrift müssen Kriegswaffen, die im Bundesgebiet
hergestellt, in das Bundesgebiet eingeführt oder sonst in das
Bundesgebiet verbracht werden, ein Zeichen des Herstellers oder des
Einführers tragen; dieses Zeichen ist an sichtbarer Stelle anzubringen
und muss dauerhaft sein. Zusätzlich gilt nach § 13 Abs. 2 der Zweiten
DVO für bestimmte Kriegswaffen, wie etwa die im "Kontraste"-Bericht
vom 19.07.2012 angesprochenen Sturmgewehre, dass diese eine
fortlaufende Herstellungsnummer tragen sollen.

Mit Blick auf Waffen, die nach diesen Vorgaben gekennzeichnet wurden,
ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem bekannt gewordenen Fall
der entfernten Herstellerkennzeichnung aus der "Kontraste"-Sendung nach
hiesiger Kenntnis um einen Einzelfall handelt. Im Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie ist ein
vergleichbarer Fall aus den zurückliegenden 15 Jahren nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Erich G. Fritz, MdB


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Sehr geehrter Herr S,
vielen Dank für Ihre Email und ihre kritische Nachfrage bezüglich der Verschärfung der deutschen Waffenexportgesetze. Wir teilen ihre Position, dass deutsche Rüstungsexporte restriktiver und transparenter gehandhabt werden müssen. Im April diesen Jahres hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen Antrag für eine bessere Kontrolle von Rüstungsexporten gestellt. Die Verschärfung entsprechender Gesetze wurde daraufhin im Plenum debattiert.
Die mangelnde Transparenz bei der Genehmigungen von Rüstungsexporten stellt derzeit ein Kernproblem für die parlamentarische Kontrolle dar. In der jetzigen Regelung gibt es keine Frist für den jährlichen Exportbericht der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag. Bündnis 90/ Die Grünen fordern daher, dass dieser in regelmäßigeren Abständen dem Deutschen Bundestag zur Verfügung steht, damit die Parlamentarier/-innen von Inhalten und Schwerpunkten rechtzeitig erfahren können. Wir wollen so die Kontrollrechte ins Parlament verlagern und der vorherrschenden Intransparenz von Genehmigungen entgegenwirken.
Zweitens fordert die Bundestagsfraktion der Grünen ein Rüstungsexportgesetz. Die Kriterien der Rüstungsexportrichtlinien müssen aus unserer Sicht endlich gesetzlich verankert werden.. Es ist wichtig verbindliche Maßnahmen zu schaffen um zu verhindern, dass Waffenexporte in erster Linie als Teil der Industrie-und Wirtschaftspolitik verstanden werden und nicht nach Kriterien der Menschenrechte und Friedenssicherung abgeschlossen werden.
Wir fordern eine restriktivere Exportpolitik! Das beinhaltet die Überprüfung und Berichterstattung durch deutsche Stellen über den Endverbleib der Exporte. Es muss sichergestellt werden, dass die Menschenrechtslage in den Empfängerländern nicht durch den Waffenexport weiter gefährdet werden. Diese Transparenz über den Verbleib der Waffen muss ebenso für ausgemusterte Verteidigungsgüter bestehen.
Ein weiterer Eckpunkt unseres Antrags ist die Überprüfung von Verbandsklagen als geeignetes Mittel zur Kontrolle der Einhaltung von Menschenrechten. Bisher sieht die deutsche Rechtslage es vor, dass nur der Exporteur eine Entscheidung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle) anfechten kann. Im Vergleich dazu können stattgegebene Ausfuhrgenehmigungen nicht mehr rechtlich überprüft werden. Die Möglichkeit Verbandsklagen einzureichen besteht bereits im Umwelt- und Verbraucherrecht und sollte ebenso zur Überprüfung der Menschenrechtskriterien in Erwägung gezogen werden. Die entsprechenden Klagerechte könnten zum Beispiel Verbänden wie Amnesty International oder Oxfam erteilt werden.
Leider wurde der Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen durch die Mehrheit der Schwarz-gelben Koalition abgelehnt. Den Antrag der Grünen Bundestagsfraktion als auch ein Positionspapier zur Rüstungsexportkontrolle finden sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/094/1709412.pdf
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
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Madita Weise
(Praktikantin)
Dr. Frithjof Schmidt, MdB
- Stellv. Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -
- Mitglied im Auswärtigen Ausschuss -



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Sehr geehrter Herr S
,
herzlichen Dank für ihr Schreiben, das Wolfgang Gehrcke an mich als den zuständigen Fachpolitiker innerhalb der Fraktion DIE LINKE weitergeleitet hat.
Über Ihre Petition habe ich mich sehr gefreut, da sich auch die DIE LINKE für ein vollständiges Verbot von Rüstungsexporten einsetzt. Die Fraktion DIE LINKE hat in dieser Legislaturperiode eine Vielzahl von Anträgen in den Bundestag hierzu eingebracht. Leider ist es dabei nicht gelungen, Mehrheiten zu gewinnen. Unter anderem betrifft dies die letztjährigen Anträge, den Export von Kampfpanzern nach Saudi-Arabien nicht zu genehmigen oder dem Unternehmen Heckler & Koch, dem Hersteller der in Libyen aufgefundenen G36-Sturmgewehre, nach mutmaßlich illegalen Lieferungen dieses Gewehrs nach Mexiko keine Exportgenehmigungen mehr zu erteilen. Dies zeigt, wie schwierig es ist, selbst mit eng gefassten Forderungen, die häufig die Meinung der Bevölkerungsmehrheit repräsentieren, im Bundestag durchzudringen.
DIE LINKE wird weiterhin gegen die skandalöse Rüstungsexportpraxis, für ein uneingeschränktes Exportverbot und die Konversion der deutschen Rüstungsindustrie parlamentarisch und außerparlamentarisch kämpfen. Dies umfasst auch die vollkommen unzureichende Kontrolle des Endverbleibs deutscher Rüstungsgüter, wozu auch die den Unternehmensinteressen dienende Kennzeichungspraxis gehört.
Anbei erhalten Sie eine Kleine Anfrage zum Thema Endverbeib, die neben den Antworten auch eine Vorbemerkung der Bundesregierung enthält. Des weiteren möchte ich Sie auf die Initiative „Aktion Aufschrei“ (www.aufschrei-waffenhandel.de) aufmerksam machen, einem Bündnis verschiedener Nicht-Regierungsorganisationen. Die Initiative setzt sich aktuell für eine Grundgesetzänderung zugunsten eines Rüstungsexportverbotes ein.
Darüber hinaus möchte ich Sie noch auf ein Video hinweisen, das die Fraktion DIE LINKE kürzlich veröffentlicht hat:http://www.youtube.com/watch?v=CJXoqhyvDN0. Weitere Informationen zum Thema Rüstungsexporte finden Sie auf linksfraktion.de sowie auf waffenexporte.org.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, schreiben Sie mir bitte.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit mit Ihren Schülern.
Mit besten Grüßen nach Dortmund
Jan van Aken
--
Jan van Aken MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


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Sehr geehrter Herr S,

wie in der letzten Mail bereits mitgeteilt, kann Herr Thönnes nur Anfragen aus seinem Wahlkreis bearbeiten. Alles andere ist auch zeitlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Deshalb bitte ich darum diese Diskussion weiter mit Herrn Kaczmarek zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Flemming Krause


Flemming Krause, wiss. Mitarbeiter
Büro Franz Thönnes, MdB, Parl. Staatssekretär a.D.

PLH 70.46
Tel. 030-227-71328
Fax. 030-227-76828

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus S. [mailto:klaus.S@kraehe21.de]
Gesendet: Mittwoch, 12. September 2012 21:26
An: Thoennes Franz Mitarbeiter 02
Betreff: Re: WG: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes

Sehr geehrter Herr Krause und Herr Thönnes,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Herr Kaczmarek wurde von mir als mein Wahlkreisabgeordneter als erster über den Sachverhalt informiert.
Sein Versuch, sich als SPD-Mitglied mit dem Verweis auf seine Oppositionsrolle aus der Verantwortung zu ziehen, ist unhaltbar, denn eine parteipolitische Instrumentalisierung würde der wichtigen Angelegenheit in keiner Weise gerecht werden.
Herr Kaczmarek drückt sich klar vor seiner Verantwortung, dies ist der Grund warum ich mich nun bzgl. dieser Angelegenheit an Sie wenden muss.

Da Sie bzw. Herr Thönnes nun über den Sachverhalt informiert sind, tragen Sie - sofern Sie nicht handeln, bzw. sich zuständig fühlen - von nun an die Verantwortung für die Opfer, die künftig durch die geschmuggelten Waffen aus deutscher Produktion getötet werden.

Bitte informieren Sie mich zeitnah über die Schritte, die Sie nun einleiten werden, falls Herr Kaczmarek sich auch Ihnen gegenüber für nicht zuständig erklären sollte.

Ich bitte um eine zeitnahe Antwort. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

K. S. (StR)






Am 11.09.2012 um 18:42 schrieb Thoennes Franz Mitarbeiter 02:

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Waffenexportgesetz. Auf Grund der Vielzahl an Anfragen kann Herr Thönnes nur diejenigen aus seinem Wahlkreis beantworten. Wir haben Ihre Anfrage deshalb an den für Sie zuständigen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek weitergeleitet. Mir wurde zugesagt, dass Sie von dort eine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Flemming Krause


Flemming Krause, wiss. Mitarbeiter
Büro Franz Thönnes, MdB, Parl. Staatssekretär a.D.

PLH 70.46
Tel. 030-227-71328
Fax. 030-227-76828


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus S [mailto:klaus.S@kraehe21.de]
Gesendet: Dienstag, 11. September 2012 00:39
An: buergerbuero@thoennes.de; Thoennes Franz Mitarbeiter 02; Thoennes Franz Mitarbeiter 01; Thoennes Franz
Betreff: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes

Sehr geehrter Herr Thönnes,


als Lehrer eines Dortmunder Gymnasiums bin ich laut der Landesverfassung NRW nach § 2 "Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule" dazu verpflichtet, meine Schüler u.a. zur "Friedensgesinnung" zu erziehen.
Durch einen Fernsehbeitrag der Sendung KONTRASTE (rbb) wurde ich jedoch indirekt auf die Absurdität und Verlogenheit dieses Erziehungsauftrags aufmerksam gemacht, denn offensichtlich fördert der Staat durch unzureichende Kennzeichnung den illegalen Waffenhandel. Die Kennzeichnungen auf Exportwaffen lassen sich einfach entfernen bzw. fälschen, so dass die Waffen problemlos in andere Länder schmuggelt werden können, ohne dass es möglich ist, die Herkunft zurückzuverfolgen.
Ich erwarte, dass Sie - unabhängig Ihrer Parteizugehörigkeit - schnellstmöglich agieren und die deutschen Waffenexportgesetze deutlich verschärfen.
Der oben genannte Fernsehbeitrag ist umfassend und gibt konkrete Handlungsanweisung:

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_19_07/gewehre_fuer_diktatoren.html

Sofern Sie nicht umgehend dafür Sorge tragen, dass die Kennzeichnungspflicht für Exportwaffen verschärft wird - mindestens so wie sie (laut Beitrag) für den Verkauf von Sportwaffen innerhalb Deutschlands bereits besteht - sind Sie für weitere Opfer, die durch deutsche Waffen ums Leben kommen, mitverantwortlich, da Sie nun von mir in Kenntnis gesetzt worden sind.

Ich bitte Sie inständig, umgehend zu handeln und ein Gesetz für die verschärfte Kennzeichnung von Exportwaffen schnellstmöglich zu verabschieden. Zudem bitte ich Sie, diese Angelegenheit nicht parteipolitisch zu instrumentalisieren, denn dies wäre zynisch gegenüber den Familien, die täglich durch die geschmuggelten Waffen sterben.

Bitte sorgen Sie dafür, dass ich als Lehrer auch in Zukunft meinem Erziehungsauftrag hinsichtlich der Friedenserziehung guten Gewissens gerecht werden kann, ohne dabei das Gefühl zu haben, meinen Schülern etwas vormachen zu müssen. Ich möchte meinen Schülern glaubwürdig vermitteln können, dass sich politisches Engagement lohnt und wirklich etwas bewirken kann.

Bitte informieren Sie mich umgehend über die Schritte, die Sie als Mitglied des Bundestages ganz konkret in dieser Sache unternehmen werden.

Meinen Petitionsantrag finden Sie im Anhang. Dies ist alles, was ich in meiner Position tun kann und übergebe die Verantwortlichkeit hiermit an Sie als zuständiges MdB weiter.


Mit freundlichen Grüßen

Klaus S. (StR)

<Petition-35231.pdf>


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Ihre Petition wurde von uns an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Jacobi
Von: Klaus S. [mailto:klaus.S.@kraehe21.de]
Gesendet: Mittwoch, 12. September 2012 19:26
An: Anna Jacobi - Büro Claudia Bögel MdB
Betreff: Re: AW: AW: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes
Sehr geehrte Frau Jacobi,
vielen Dank für die Information, meine Email wurde erneut verschickt. Sie ist primär an Sie persönlich gerichtet (auch wenn in der Anrede Frau Bögels Name steht).
Mit freundlichen Grüßen
K. S. (StR)
Am 12.09.2012 um 09:57 schrieb Anna Jacobi - Büro Claudia Bögel MdB:


Sehr geehrter Herr S.,
Ihre Antwort kam leider ohne Text bei mir an. Vielleicht wollen Sie es noch einmal probieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Jacobi
Von: Klaus S. [mailto:klaus.S@kraehe21.de]
Gesendet: Dienstag, 11. September 2012 19:03
An: Anna Jacobi - Büro Claudia Bögel MdB
Betreff: Re: AW: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Waffenexportgesetz. Auf Grund der Vielzahl an Anfragen kann Herr Thönnes nur diejenigen aus seinem Wahlkreis beantworten. Wir haben Ihre Anfrage deshalb an den für Sie zuständigen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek weitergeleitet. Mir wurde zugesagt, dass Sie von dort eine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Flemming Krause


Flemming Krause, wiss. Mitarbeiter
Büro Franz Thönnes, MdB, Parl. Staatssekretär a.D.

PLH 70.46
Tel. 030-227-71328
Fax. 030-227-76828


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus S. [mailto:klaus.S.@kraehe21.de]
Gesendet: Dienstag, 11. September 2012 00:39
An: buergerbuero@thoennes.de; Thoennes Franz Mitarbeiter 02; Thoennes Franz Mitarbeiter 01; Thoennes Franz
Betreff: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes

Sehr geehrter Herr Thönnes,


als Lehrer eines Dortmunder Gymnasiums bin ich laut der Landesverfassung NRW nach § 2 „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule“ dazu verpflichtet, meine Schüler u.a. zur „Friedensgesinnung“ zu erziehen.
Durch einen Fernsehbeitrag der Sendung KONTRASTE (rbb) wurde ich jedoch indirekt auf die Absurdität und Verlogenheit dieses Erziehungsauftrags aufmerksam gemacht, denn offensichtlich fördert der Staat durch unzureichende Kennzeichnung den illegalen Waffenhandel. Die Kennzeichnungen auf Exportwaffen lassen sich einfach entfernen bzw. fälschen, so dass die Waffen problemlos in andere Länder schmuggelt werden können, ohne dass es möglich ist, die Herkunft zurückzuverfolgen.
Ich erwarte, dass Sie – unabhängig Ihrer Parteizugehörigkeit – schnellstmöglich agieren und die deutschen Waffenexportgesetze deutlich verschärfen.
Der oben genannte Fernsehbeitrag ist umfassend und gibt konkrete Handlungsanweisung:

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_19_07/gewehre_fuer_diktatoren.html

Sofern Sie nicht umgehend dafür Sorge tragen, dass die Kennzeichnungspflicht für Exportwaffen verschärft wird – mindestens so wie sie (laut Beitrag) für den Verkauf von Sportwaffen innerhalb Deutschlands bereits besteht – sind Sie für weitere Opfer, die durch deutsche Waffen ums Leben kommen, mitverantwortlich, da Sie nun von mir in Kenntnis gesetzt worden sind.

Ich bitte Sie inständig, umgehend zu handeln und ein Gesetz für die verschärfte Kennzeichnung von Exportwaffen schnellstmöglich zu verabschieden. Zudem bitte ich Sie, diese Angelegenheit nicht parteipolitisch zu instrumentalisieren, denn dies wäre zynisch gegenüber den Familien, die täglich durch die geschmuggelten Waffen sterben.

Bitte sorgen Sie dafür, dass ich als Lehrer auch in Zukunft meinem Erziehungsauftrag hinsichtlich der Friedenserziehung guten Gewissens gerecht werden kann, ohne dabei das Gefühl zu haben, meinen Schülern etwas vormachen zu müssen. Ich möchte meinen Schülern glaubwürdig vermitteln können, dass sich politisches Engagement lohnt und wirklich etwas bewirken kann.

Bitte informieren Sie mich umgehend über die Schritte, die Sie als Mitglied des Bundestages ganz konkret in dieser Sache unternehmen werden.

Meinen Petitionsantrag finden Sie im Anhang. Dies ist alles, was ich in meiner Position tun kann und übergebe die Verantwortlichkeit hiermit an Sie als zuständiges MdB weiter.


Mit freundlichen Grüßen

Klaus S. (StR)

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Sehr geehrter Herr S.,
im Namen von Frau Bögel, die Sie herzlich grüßen lässt, darf ich mich für Ihre E-Mail vom heutigen Tag bedanken.
Bitte leiten Sie Ihre Petition an Herrn von Polheim MdB (joerg.vonpolheim@bundestag.de) weiter. Er ist der Vertreter der FDP-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, kommt aus NRW und wird Ihren Antrag sicherlich gerne prüfen.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Anna Jacobi
Büroleiterin, Referentin
Deutscher Bundestag - Büro Claudia Bögel, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Von: Klaus S. [mailto:klaus.S.@kraehe21.de]
Gesendet: Dienstag, 11. September 2012 00:49
An: Boegel Claudia; Anna Jacobi - Büro Claudia Bögel MdB; Christiane Thiel Büro Claudia Bögel MdB; Boegel Claudia Wahlkreis
Betreff: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes
Sehr geehrte Frau Bögel,
als Lehrer eines Dortmunder Gymnasiums bin ich laut der Landesverfassung NRW nach § 2 „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule“ dazu verpflichtet, meine Schüler u.a. zur „Friedensgesinnung“ zu erziehen.
Durch einen Fernsehbeitrag der Sendung KONTRASTE (rbb) wurde ich jedoch indirekt auf die Absurdität und Verlogenheit dieses Erziehungsauftrags aufmerksam gemacht, denn offensichtlich fördert der Staat durch unzureichende Kennzeichnung den illegalen Waffenhandel. Die Kennzeichnungen auf Exportwaffen lassen sich einfach entfernen bzw. fälschen, so dass die Waffen problemlos in andere Länder schmuggelt werden können, ohne dass es möglich ist, die Herkunft zurückzuverfolgen.
Ich erwarte, dass Sie – unabhängig Ihrer Parteizugehörigkeit – schnellstmöglich agieren und die deutschen Waffenexportgesetze deutlich verschärfen.
Der oben genannte Fernsehbeitrag ist umfassend und gibt konkrete Handlungsanweisung:
Sofern Sie nicht umgehend dafür Sorge tragen, dass die Kennzeichnungspflicht für Exportwaffen verschärft wird – mindestens so wie sie (laut Beitrag) für den Verkauf von Sportwaffen innerhalb Deutschlands bereits besteht – sind Sie für weitere Opfer, die durch deutsche Waffen ums Leben kommen, mitverantwortlich, da Sie nun von mir in Kenntnis gesetzt worden sind.
Ich bitte Sie inständig, umgehend zu handeln und ein Gesetz für die verschärfte Kennzeichnung von Exportwaffen schnellstmöglich zu verabschieden. Zudem bitte ich Sie, diese Angelegenheit nicht parteipolitisch zu instrumentalisieren, denn dies wäre zynisch gegenüber den Familien, die täglich durch die geschmuggelten Waffen sterben.
Bitte sorgen Sie dafür, dass ich als Lehrer auch in Zukunft meinem Erziehungsauftrag hinsichtlich der Friedenserziehung guten Gewissens gerecht werden kann, ohne dabei das Gefühl zu haben, meinen Schülern etwas vormachen zu müssen. Ich möchte meinen Schülern glaubwürdig vermitteln können, dass sich politisches Engagement lohnt und wirklich etwas bewirken kann.
Bitte informieren Sie mich umgehend über die Schritte, die Sie als Mitglied des Bundestages ganz konkret in dieser Sache unternehmen werden.
Meinen Petitionsantrag finden Sie im Anhang. Dies ist alles, was ich in meiner Position tun kann und übergebe die Verantwortlichkeit hiermit an Sie als zuständiges MdB weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus S. (StR)

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Sehr geehrter Herr S.,

meine Partei und Fraktion die LINKE, wie auch ich persönlich, setzen uns konsequent gegen Waffenexporte ein. Entsprechende parlamentarische Initiativen legen wir regelmäßig vor. Leider finden sich im Deutschen Bundestag hierfür keine Mehrheiten. Daher will ich Sie ermuntern sich als Bürger an die Abgeordneten mit dieser Forderung an die Abgeordneten der anderen Fraktionen zu wenden und dort Druck zu machen.

Beste Grüße

Bundestagsbüro Michael Schlecht MdB
DIE LINKE.
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 / 227-77136
Fax: 030 / 227-76135
michael.schlecht.ma02@bundestag.de
www.michael-schlecht-mdb.de

Abonnieren Sie den wirtschaftspolitischen Kommentar!
Hier anmelden: www.kommentar.michael-schlecht-mdb.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus S. [mailto:klaus.S@kraehe21.de]
Gesendet: Dienstag, 11. September 2012 01:02
An: Schlecht Michael Mitarbeiter 02; Schlecht Michael Wahlkreis; Schlecht Michael Wahlkreis 2; gregor@michael-schlecht-mdb.de; Schlecht Michael Mitarbeiter 01
Betreff: Umgehend erforderliche Verschärfung des Waffenexportgesetzes



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Sehr geehrter Herr S,

Ihre Anfrage wurde an den zuständigen Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel abgegeben.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Claudia Blume, LL.M. Eur. Integration
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rolf Hempelmann, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: + 49 / 30 / 227-73705
Fax: + 49 / 30 / 227-76375
Email: rolf.hempelmann.ma01@bundestag.de

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Ist dieses Video zu polemisch, zu reißerisch?

.... es gibt noch nicht einmal reale Szenen mit Blut und Körperteilen zu sehen ......

(c) Andreas Hauß, September 2012

http://www.medienanalyse-international.de/ueberblick.html
Aktuelles: http://www.medienanalyse-international.de/index1.html
Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.