Rechtsstaat und Krieg
  

Lebenslänglich
nun auch für Merkel, Steinmeier Jung und Erler
wegen 
- Beteiligung an Angriffskrieg
- Verstoß gegen 2+4 Vertrag
- Verstoß gegen den Amtseid (Schaden vom deutschen Volk wenden)

Erläuterung
"Ab sofort rotieren über Leipzig monatlich bis zu 40.000 US-Kombattanten." (Bilddokumentation)
Die Dienstleistung für einen Angriffskrieg ist der Beteiligung am Angriffskrieg gleichzusetzen. So sagt es nicht nur der entsprechende Kommentar (Randelzhofer), so sagen es gesunder Menschenverstand und ein höchstrichterliches Urteil des Bunudesverwaltungsgerichts. (Pfaff-Urteil)
§ 80 StGB setzt dafür lebenslängliche Haft an.

Die mutmaßlichen Kriegsverbrecher Merkel, Steinmeier Jung und Erler setzen damit aber nicht nur die Tradition der Vorgänger-Kriegsverbrecher fort, die u.a Ramstein und deutschen Luftraum zur Verfügung stellten.

Mit dem Bruch des 2+4 - Vertrags brechen sie das Völkerrecht und die Stellung Deutschlands als verläßlicher Vertragspartner. Da es fraglich wäre, ob die Sowjetunion damals deutschen Boden verlassen hätte angesichts eines derart flagranten Bruchs des Vertrags, ist zu untersuchen, ob nicht auch Landesverrat vorliegt: die Grundlage für die staatliche Existenz Deutschlands in der heutigen Form wird angetastet.

Ab heute kreisen wegen der Fußball-WM AWACS- Flugzeuge über unserem Land. Fühlen Sie sich dadurch sicherer angesichts der Tatsache, daß wir durch die Handlungen unserer Regierung OFFENSICHTLICH in den Krieg hineingezogen werden? Sicherung und eben auch Unterbrechung der Nachschubwege gehören zum A und O des "Kriegshandwerks". Hier werden Leib und Leben unserer Menschen aufs Spiel gesetzt.

Die Kontinuität des Angriffskriegs gegen den Irak wurde übrigens erst kürzlich noch von Bush bestätigt. Auf dem lächerlichen Spektakel  im Jahr 2003 auf dem Flugzeugträger hatte Bush nur die großen Angriffsoperationen als beendet erklärt - es ist und bleibt aber derselbe Krieg. (Falls jemand meint, der Krieg sei rechtlcih beendet und nun spiele die "Koalition der Willigen" nur noch Ersatzpolizei im Irak).

Die entsprechenden Strafanzeigen folgen.


22.11.2005: der BASTA-Tag
Schröder, Fischer und Scharping sind entmachtet. Wie an Radel-Rudi ablesbar, reicht das nicht, um sie vor Gericht zu bringen, sie für ihre Kriege und den Verfassungsbruch zur Verantwortung zu ziehen. Das Trio der mutmasslichen Kriegsverbrecher hat noch mächtige Freunde. Die Schrökel-Regierung (auch in ihrer Verlängerung mit Müntefer-), Wirtschaftsbosse, Medien, die "Dienste", Militärs.
Und den Generalbundesanwalt Nehm.
Der weisungsgebunden war und ist.
Der unzählige Strafanzeigen gegen die o.a. Personen mit der primitiven Begründung abschmetterte, der Kanzler meine es doch nicht böse mit dem Krieg. Solche Staatsanwälte sind eher selten, die beispielsweise Bankräuber laufen lassen, nur weil diese behaupten, sie hätten mit der Beute nur Gutes tun wollen ...
Einen Nehm haben wir aber. Die Weisungen kamen zuerst von Frau Däubler-Gmelin, deren Hang zur Wahrheitsliebe weltweit diskutiert wurde, bis zu ihrem Rücktritt. Frau Zypries setzt seit längerem das Werk ihrer Vorgängerin fort.

Dem Generalbundesanwalt war es kein Anlass zu Ermittlungen wegen Verstosses gegen den § 80 StGB (Verbot des Angriffskrieges), dass der Vorgänger von Däubler-Gmelin seinen Protest gegen den sog. "Vorratsbeschluss" (Vorstufe des deutsch-jugoslawischen Angriffskriegs von 1999) zu Protokoll der Kabinettsakten gab. Nehm reagiert nur auf präsente, nicht auf gewesene Vorgesetzte.
Nehm ist ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland ist mittelbar durchaus am Irakkrieg beteiligt) ebenfalls kein Anlass zu Ermittlungen.
Folterflüge der CIA durch Deutschland, BND- Lügen für Bush, Verhör Zammars im Folterkeller, gezielte Tötungen der KSKler, Auslieferung von Gefangenen an die Scharia in Kabul usw.: alles das sind keine Anlässe für Herrn Nehm zu ermitteln.

Nehm ist NICHT die Justiz. Die Räder der Justiz mahlen weiterhin langsam, Sand im Getriebe ist normal. Aber sie mahlen. § 80 StGB und unser GG gelten weiterhin. Nichts ist verjährt, nichts verjährt. In diesem Sinne wünschen wir Schröder, Fischer und Scharping - und nun auch Struck - ein langes und gesundes Leben. Denn lebenslänglich dauert lange. Strafvereitelung im Amt ist auch nicht billig. Nehm wird seinen Job nicht lebenslang machen ....
Die Forderung nach Aufhebung der Weisungsgebundenheit wird vom Richterbund immer wieder erhoben. In BaWü hat Justizminister Goll (FDP !) immerhin schon mal die Berichtspflicht gekappt. Fast schon revolutionär,das.


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Falle Pfaff liegt nun vor. Nur ein kleiner Auszug:
"Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtli-ches Delikt ..."
(.pdf., S.81)
Exakt diese Position vertritt MAI seit Jahren.
Und  weist dem Generalbunesanwalt Fälschung nach. Die rotzgrüne Bundesregierung - und das ist somit nicht individuelle Meinung, sondern höchstrichterlich gestützte Rechtsposition - ist ein weiteres Mal also nicht Kandidat für Friedensnobelpreise, sondern für den Knast.
Stellt Schröder, Fischer, Scharping , Struck endlich vor Gericht ! Und hört nicht auf Schröderanbiederungen von Bisky, Gysi und Maurer.
Weitere Analysen folgen.
Und wieder Nehm:

Stand 13.12. taz: Bundeswehr darf Stützpunkt in Usbekistan behalten. Bundesregierung kündigt Dialog mit Taschkent an. Kritik wegen des Massakers in Andischan - Fehlanzeige
Stand 15.12. bei HRW: Dem usbekischen Staatssicherheitschef werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen - Innenminister Sakir Almatow wurde in Deutschland angezeigt
Stand 19.12.: Nun ist er weg. Nehm prüft noch, ob er sich Gedanken über Anlaß zu ersten Vorüberlegungen mit dem evtl. Ziel von  Vorermittlungen vor Ermittlungen vor Festnahme machen soll.
Haftrichter müsste man sein: ein lauer Job, wenn Nehm prüft. Oder tschetschenischer Terrorist. Oder mutmaßlicher Kriegsverbrecher. Da kann so eine Prüfung schon mal sieben Jahre und mehr dauern.
Stand 21.12.2005: einfach zurückgetreten worden ist er. Und die Bundesregierung war überaus humanitär drauf.

Naja. Freiheit für den herzkranken Milosevic muss wohl etwas anderes sein ...


Existiert in Deutschland eine Generalbundesanwaltschaft ?
Ja ? Warum hört man denn dann nichts von Herrn Nehm ? Beispielsweise: er habe Ermittlungen wegen
- Beihilfe zu Entführungen
- Beihilfe zu Folter
- Strafvereitelung im Amt
- Beihilfe bei verschiedenen Straftaten in Zusammenhang mit der Luftkontrollaufsicht
(aufgrund der Stellungnahme des Europarats, aufgrund der Auskünfte der Regierung)

sowie wegen Teilnahme an den völkerrechtswidrigen Angriffskriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan und Irak (aufgrund des "Pfall"-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts)

und anderen derzeit öffentlich debattierten Strataten aufgenommen ?
Sind etwa Europarat, eines der höchsten deutschen Gerichte, sowie die deutsche Regierung KEINE Bezugspunkte für zureichenden Verdacht auf Tatsachen, die Ermittlungen rechtfertigen ?
Wann wird der Generalbundesanwalt endlich selbst vor Gericht gestellt ?

Durch die heutigen Erkenntnisse ist es amtlich: in den Fällen El Masri, Zammar und Kurnaz wurden Beamte der deutschen Exekutive tätig zur Vernehmung (nicht Befreiung) verschleppter Personen. 
Man stelle sich nur einmal vor, es handelte sich um minderjährige Mädchen in der Hand von Drogendealern - und deutsceh Beamte "besuchten" diese.

Die Namen dieser Beamten und ihrer Vorgesetzten sind zu ermitteln. Denn sie sind bekannt.
 

Hinzu kommen die Soldaten und Vorgesetzten bei KSK UND !!! ISAF in Afghanistan, die Gefangene regelmässig an die Kabuler Behörden und damit an die Scharia ausliefern. Woran sich deutsche Exekutivorgane jedoch zu halten haben, das ist im Grundgesetz geregelt. Nicht in bilateralen oder multilateralen Abkommen.

 (c) Andreas Hauß, Dezember 2005  medienanalyse-international.de

Im übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.