BEIM BUNDESGERICHTSHOF
r Der Generalbundesanwalt # Postfach 27 20 # 76014 Karlsruhe
Herrn
Andreas Hauß
Bachstraße
16
79232 March
L
Aktenzeichen
3 ARP . .
.
|
Bearbeiter/in
Oberstaatsanwalt beim BGH Grotz |
(0721)
81 91-133 |
Datum
22.03.2002 |
Betrifft:
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Ihre Strafanzeigen
vom 29. September 2000 und 7. März 2001 gegen Bundes
kanzler Schröder u.a. wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges u.a. |
Sehr geehrter
Herr Hauß,
auf Ihre Strafanzeige
habe ich den Sachverhalt geprüft. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftat
sind nicht gegeben.
Hinsichtlich
der Auslegung des Begriffs "Angriffskriegs" nach § 80 StGB darf ich zunächst
voll inhaltlich auf das hiesige Schreiben vom 15. März 1999 Bezug nehmen.
Soweit Sie
im Übrigen darlegen, dass aus zwischenzeitlich bekannt gewordenen Meldungen
hervorgehe, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für eine sogenannte
humanitäre Intervention nicht vorgelegen hätten, so ist folgendes zu bemerken:
Die Bewertung
der Frage, welche tatsächlichen Umstände vorliegen müssen, um eine humanitäre
Intervention zu rechtfertigen, obliegt in erster Linie dem für die Außen-
und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Organe.
Es kann insoweit nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, jenseits rechtlich
normierter Vorgaben in diesem Bereich ihre Einschätzung an die Stelle der
Bewertungen und Erwägungen der zuständigen politischen Organe des Bundes
zu setzen. Insoweit ist es der Staatsanwaltschaft auch grundsätzlich verwehrt,
auf
Hausanschrift:
Brauerstraße 30 76137 Karlsruhe |
Postfachadresse:
Postfach 27 20 76014 Karlsruhe |
Telefon:
(0721) 81 91 - 0 |
Telefax:
(0721) 81 91 - 590 |
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der Grundlage von isolierten Äußerungen einzelner Persönlichkeiten, Veröffentlichungen in den Medien oder öffentlichen Bekundungen Einzelner die politische Entscheidung der Bundesregierung zu hinterfragen. Anders wäre dies nur zu beurteilen, wenn - was vorliegend nicht der Fall ist - die Voraussetzungen für eine humanitäre Intervention offensichtlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vorgelegen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
X
(Grotz)