Sehr geehrte Frau Zypries, wenn eine sozialdemokratische Justizministerin am Vorabend des sich zum 63. Male jährenden Kriegsendes einen derart reaktionären Stuss von sich gibt, wie ich der SZ entnehmen muss, sueddeutsche.de/deutschland/artikel/301/172789/2/ "Der in Fällen des Kriegsverrats möglicherweise gegebene Unrechtsgehalt (nicht ausschließbare Lebensgefährdung für eine Vielzahl von Soldaten) erschien äußerst hoch, so dass auch der Umstand, dass sie während eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges begangen worden sind, keinen Anlass zur pauschalen Rehabilitierung begründen konnte". dann geht mir, mit Verlaub, das Messer in der Tasche auf. In Sachen "Kriegsverrat" gibt es nur eine
angemessene Haltung: Es war geradezu die Pflicht jedes anständigen
Deutschen, egal, ob mit oder ohne Uniform, die menschenverachtende Nazi-Diktatur
zu "verraten". Wer das nicht getan hat, sofern ihm der Charakter dieses
Regimes bewusst geworden war, wurde nämlich zum Verräter an der
Menschheit. Im Übrigen gilt das gerade
Der in Plötzensee hingerichtete Theodor
Haubach würde sich im Grabe rumdrehen, müsste er die Haltung
seiner (Partei-)Urenkelin miterleben. Entweder haben Sie Ihre Mitarbeiter
nicht im Griff, oder Sie ticken tatsächlich so, wie Sie Baumann gegenüber
argumentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Zypries, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, die nachstehende Gegenüberstellung: Randelzhofer: ee) Überlassung des eigenen Staatsgebietes. Nach 3(f) der Aggressionsdefinition gilt als Angriffshandlung "die Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht , daß sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat,von diesem anderen dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen". Diese Bestimmung betrifft nur die freiwillige Überlassung von Staatsgebiet an einen anderen Staat und erfaßt nicht den Fall der bloßen Nichtverhinderung von Angriffshandlungen eines anderen Staates auf dem eigenen Staatsgebiet. Nur im ersten Fall wird dem das Territorium zur Verfügung stellenden Staat neben dem aktiv agierenden Staat die Angriffshandlung als eigene zugerechnet." Nehm in der Einstellungsverfügung: "Nach dem erklärten und
Das nenne ich Rechtsbeugung Nochmals freundliche Grüße
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