Glück
  
Was haben wir doch nochmal Glück gehabt!
Fast, aber auch nur fast wären wir ein Land geworden mit einem verurteilten Kriegsverbrecher als Bundeskanzler! 
Nun sind wir nicht so ein Land. 

Unser Bundeskanzler Schröder, unser uns verteidigende Scharping und der Mann fürs Äußere Fischer sind keine Kriegsverbrecher, zumindest keine verurteilten. Denn nicht nur das Internationale Kriminaltribunal für Jugoslawien ICTY (dort in Jugoslawien liessen die drei Herren 1999 monatelang Bomben hinwerfen) fand keinen Anlass für Ermittlungen, sondern auch der Generalbundesanwalt sah keine Notwendigkeit, auch nur mit Ermittlungen zu beginnen, ob es rechtens war Bomben zu werfen.
Und nun das:
"Es gibt kein rechtskräftiges Urteil."

Nicht einmal in Belgrad selbst.
Aber es gab ein Urteil:
"Das Urteil des Kreisgerichts Belgrad vom 21.Oktober 2000 ... ist der Bundesregierung sinngemäß ... bekannt." Es liegen ihr "entsprechende Informationen vor" über Steckbriefe und 20 Jahre Haft.
Na immerhin. Wie hätte man sonst auch den Druck ausüben können, dass es verschwindet? Denn es wurde "aufgehoben" und das Verfahren eingestellt.

Ein Glück. Es wurde nicht verhandelt, argumentiert, in der internationalen Öffentlichkeit darüber gestritten. Sondern vom Obersten Gericht des Rechtsstaates Serbien aufgehoben.

So ein Glück aber auch. Die Öffentlichkeit erfährt nahezu nichts davon. Es hätte auch den tadellosen Ruf des Kanzlers ramponiert, unseren Joschka lädiert und Rambo - Rudi beleuchtet, hätte das Urteil gegolten. Sie (die, um die es geht) kennen zwar nur so grob den Inhalt, aber wissen genau, dass das Verfahren völkerrechtswidrig war und dass das Urteil nicht rechtskräftig ist. Und sind demzufolge nicht an Veröffentlichung interessiert.

Denn: ob man Marktbesucher in Varvarin, Zugreisende in Grdlicka, Hochzeitsfeiern in Afghanistan bombardiert - es muss wohl legal sein, wenn kein Gericht es für illegal erklärt.

Woher soll man es denn sonst wissen, was unsere Fuchsspürpanzer z.B. demnächst im Irak dürfen? 
In der Unwissenheit liegt das Glück unseres Kanzlers.
Oder im Ungewissen?
Ein Gewissen scheint er jedenfalls nicht zu haben, der nicht rechtskräftig Verurteilte. Leider.

"Wenn ich mir was wünschen dürfte, 
käm' ich in Verlegenheit, 
was ich mir wohl wünschen sollte, 
eine gute oder schlechte Zeit. 
Wenn ich mir was wünschen dürfte, 
möcht' ich etwas glücklich sein. 
Denn, wenn ich allzu glücklich wär', 
hätt' ich Heimweh nach dem Traurigsein."
(Holländer)