AUFRUF AN ALLE SOLDATINNEN UND SOLDATEN DER BUNDESWEHR
- INSBESONDERE AN DIE BESATZUNGEN DER AWACS-FLUGZEUGE, SICH ZU
WIDERSETZEN DEM DROHENDEN KRIEG GEGEN DEN IRAK UND
JEDE BETEILIGUNG AN EINEM KRIEG GEGEN DEN IRAK ZU VERWEIGERN

BITTE UM MITUNTERZEICHNUNG DES AUFRUFS BIS 15. JANUAR 2003
(Schreiben von Armin Lauven und Martin Singe)
Rückmeldung an: Armin Lauven, In der Maar 40, 53175 Bonn; Email:
arminlauven@gmx.de

STRAFANZEIGE GEGEN BUNDESREGIERUNG

Die Initiatoren des Aufrufs sind langjährige Mitglieder der
Pax-Christi-Basisgruppe Bonn.

Diese Informationen wurden uns übermittelt von:
Anti-Imperialistische Korrespondenz (AIK), Redaktion: Klaus von Raussendorff
Postfach 210172, 53156 Bonn; Tel.&Fax: 0228 - 34.68.50;
Email: redaktion@aikor.de

AIK-Infos können auf der Seite der AIK http://www.aikor.de
unter "Info-Dienst der AIK" runtergeladen werden
Webmaster: Dieter Vogel, Email: webmaster@aikor.de

Wer die AIK nicht empfangen möchte, schicke bitte eine Mail mit dem Betreff
"unsubscribe" an redaktion@aikor.de

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AUFRUF AN ALLE SOLDATINNEN UND SOLDATEN DER BUNDESWEHR
- INSBESONDERE AN DIE BESATZUNGEN DER AWACS-FLUGZEUGE:
WIDERSETZEN SIE SICH DEM DROHENDEN KRIEG GEGEN DEN IRAK!
VERWEIGERN SIE JEDE BETEILIGUNG AN EINEM KRIEG GEGEN DEN IRAK!
 
 

„Muss der Bürger auch nur einen Augenblick, auch nur ein wenig, sein
Gewissen dem Gesetzgeber überlassen? Wozu hat denn dann jeder Mensch ein
Gewissen?“
(Henry David Thoreau, 1849 - Amerikaner, der wegen des Krieges gegen Mexiko
seine Kriegssteuern verweigerte und dafür ins Gefängnis musste)

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen
werden.“
(Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3)

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusam-menleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung
eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter
Strafe zu stellen.“
(Grundgesetz Artikel 26 Absatz 1)
 

An alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr!

Vier Jahre nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien
droht erneut ein Krieg mit Beteiligung der Bundeswehr. Die USA und
Großbritannien haben angekündigt, mit militärischer Gewalt im Irak einen
Sturz der politischen Führung herbeiführen zu wollen. Der Truppenaufmarsch
am Persischen Golf ist in vollem Gange. Es ist damit zu rechnen, dass im
Februar 2003 die USA und Großbritannien den Irak angreifen werden. Trotz
gegenteiliger Beteuerungen der deutschen Bundesregierung wird die Bundeswehr
auch dieses Mal wieder aktiv an einem Angriffskrieg beteiligt sein!

Parallel zu den laufenden Kriegsvorbereitungen versuchen vor allem die USA,
massiven Druck auf die UNO auszuüben und den Weltsicherheitsrat zu drängen,
eine Ermächtigung zum Angriff auf den Irak zu erteilen. Zahlreiche
Regierungsverantwortliche in den USA, aber auch in Deutschland, betrachten
bereits die UNO-Resolution 1441 vom November 2002 als ausreichende
Legitimation für einen Angriff auf den Irak.

Die Bundesregierung verhält sich äußerst widersprüchlich: einerseits solle
sich die Bundesrepublik nicht an einer militärischen Intervention im Irak
beteiligen, andererseits sollen Bündnisverpflichtungen gegenüber den USA und
der Nato erfüllt und sogar ein neuer UNO-Beschluss zum Angriff auf den Irak
mitgetragen werden. Im Gegensatz zu allen diesen Überlegungen gilt es
jedoch, eindeutig festzuhalten: das bundesdeutsche Verfassungsrecht
verbietet jegliche Vorbereitung und - direkte oder indirekte - Beteiligung
an einem Angriffskrieg, selbst wenn die UNO eine entsprechende Ermächtigung
erteilt oder die USA bzw. die Nato eine aktive Kriegsbeteiligung
einzufordern versuchen!

Die Bundesregierung steht im Wort! Sie hat vor der Bundestagswahl ein Nein
zum Irak-Krieg angekündigt. Doch nun rudert sie heftig zurück und
unterstützt die Kriegsvorbereitungen. Alle Wünsche der einen Krieg gegen den
Irak befürwortenden Mächte werden klaglos erfüllt:

Gewährung von Überflugrechten; Erlaubnis zur Nutzung der US-Basen und
Kommandozentralen in der Bundesrepublik; Schutz von Truppen- und
Materialbewegungen bzw. von militärischen Einrichtungen der USA auf
deutschem Territorium durch Bundeswehrsoldaten.

Die Bundesregierung weigert sich, die bereits in der Golfregion
stationierten deutschen Soldaten zurückzuziehen (Marineeinheiten am Horn von
Afrika und die Besatzungen der Fuchs-Spürpanzer in Kuwait). Bei Beginn eines
Krieges gegen den Irak werden diese Truppen sofort in das Kriegsgeschehen
involviert sein.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Besatzungen der AWACS-Flugzeuge
angewiesen, nach Kriegsbeginn den Luftraum der Türkei zu „verteidigen“: eine
Beschönigung des tatsächlichen Sachverhaltes! AWACS-Flugzeuge werden - wie
im Jugoslawien-Krieg - als Feuerleitzentralen zur feindlichen - diesmal
irakischen - Zielerfassung dienen.

Die Bundesregierung handelt ungesetzlich und bricht - zum wiederholten
Male! - die Verfassung!

Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an der Vorbereitung eines
Angriffskrieges, was vom Grundgesetz (Art. 26) als verfassungswidrig
eingestuft wird. Gemäß § 80 Strafgesetzbuch kann derjenige, der sich an der
Vorbereitung eines solchen Verbrechens beteiligt, zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Im Soldatengesetz ist geregelt, dass Soldaten diejenigen Befehle nicht
befolgen dürfen, die Straftaten zur Folge haben (§ 11 Soldatengesetz).
Solche Befehle sind Unrecht und daher für die Soldaten nicht verbindlich!
Das Wehrstrafgesetz stellt ausdrücklich fest, dass Untergebene nicht
rechtswidrig handeln, wenn sie unverbindliche Befehle nicht befolgen. Der
Befehl an Bundeswehrsoldaten, sich mit den AWACS-Systemen auf einen
Irak-Krieg vorzubereiten und sich gegebenenfalls an diesem zu beteiligen,
ist eindeutig ein solcher rechtswidriger und daher unverbindlicher Befehl,
da die Ausführung dieses Befehls zur Vorbereitung und Durchführung eines
Angriffskrieges beiträgt. Auch sind alle Befehle, die deutsche Soldaten
veranlassen, in Deutschland stationierte Truppen der USA und Großbritanniens
indirekt - z.B. logistisch - bei ihrem Aufmarsch gegen den Irak zu
unterstützen, rechtswidrig und unverbindlich: Sie dürfen nicht befolgt
werden!

[......- Hier folgt der Aufruf zur Einhaltung der bundesdeutschen Verfassung und der deutschen Gesetze - .... Volltext bei der o.a. Adresse erhältlich. A.Hauß]

Erstunterzeichner:

Armin Lauven, Bonn Martin Singe, Bonn

V.i.S.d.P.:

Armin Lauven, In der Maar 40, 53175 Bonn; Email: arminlauven@gmx.de

Martin Singe, Stiftsgasse 17a, 53111 Bonn;

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BITTE UM UNTERZEICHNUNG DES AUFRUFS BIS 15. JANUAR 2003
(Schreiben von Armin Lauven und Martin Singe)

Armin Lauven                     Bonn, den 6.1.2003
In der Maar 40 53175 Bonn 0228/9319809

Martin Singe
Stiftsgasse 17a 53111 Bonn 0228/264615

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

wir möchten Sie / Euch bitten, den beiliegenden Aufruf an alle Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr - insbesondere an die Besatzungen der
AWACS-Flugzeuge: Widersetzen Sie sich dem drohenden Krieg gegen den Irak!
Verweigern Sie jede Beteiligung an einem Krieg gegen den Irak! mit zu
unterzeichnen.

Wir gehen davon aus, dass es sich bei diesem Aufruf um einen Gewissensappell
handelt, können jedoch rechtliche Konsequenzen nicht völlig ausschließen
(ggf. Strafverfolgung wegen angeblichen Verstoßes gegen § 111
Strafgesetzbuch - Aufforderung zu Straftaten).

Wir bitten um Rücksendung des folgenden Abschnittes bis zum 15.1.2003 an
eine der Kontaktadressen. Zur Finanzierung der Pressearbeit und der
Vorbereitung bzw. Durchführung einer Aktion zur Übergabe des Aufrufes an die
Bundeswehrbesatzungen der AWACS-Flugzeuge am Standort in Geilenkirchen
(25.1.2003) bitten wir, 5 Euro - ggf. in Briefmarken - beizulegen. Nach
Drucklegung wird der mit den Namen aller Aufrufenden versehene Text allen
Unterzeichnern zugesandt; die Veröffentlichung erfolgt mit Namen, ggf. Titel
und Wohnort. Bitte verbreiten Sie den Aufruf weiter und beteiligen Sie sich
an den Aktionen der Friedensbewegung gegen den Irak-Krieg!

Mit freundlichen Grüßen

Armin Lauven - Martin Singe

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Ich unterzeichne den Aufruf an alle Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr - insbesondere an die Besatzungen der AWACS-Flugzeuge:
Widersetzen Sie sich dem drohenden Krieg gegen den Irak! Verweigern Sie jede
Beteiligung an einem Krieg gegen den Irak!
 
 

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- - - - - - - - - - - (Vorname Name ggf. Titel Straße
Wohnort Unterschrift)
 

0 An der in Geilenkirchen für den 25.1.2003 geplanten Aktion zur Übergabe
des Aufrufes an die Bundeswehrbesatzungen der AWACS-Flugzeuge nehme ich
teil.

0 Ich bitte um Zusendung weiteren Informationsmaterials.

Zurück an: Armin Lauven, In der Maar 40, 53175 Bonn; Email:
arminlauven@gmx.de

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STRAFANZEIGE GEGEN BUNDESREGIERUNG
 

Armin Lauven                     Bonn, den 30.12.2002 In der Maar 40 53175 Bonn
0228/9319809

Martin Singe Stiftsgasse 17a 53111 Bonn 0228/264615

Staatsanwaltschaft Bonn 53222 Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 80 Strafgesetzbuch stellen wir hiermit wegen der Vorbereitung eines
Angriffskrieges Strafantrag gegen die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland, namentlich gegen Bundeskanzler Schröder, Außenminister Fischer
und Verteidigungsminister Dr. Struck, und bitten die Staatsanwaltschaft
Bonn, die entsprechenden Ermittlungen aufzunehmen.

Begründung:

Der Tagespresse ist zu entnehmen,

„Berlin rückt von Nein zum Krieg ab“ (Frankfurter Rundschau - im folgenden
FR - 30.12.02) und „Fischer schließt ein deutsches Ja zum Krieg am Golf
nicht aus“ (General-Anzeiger 30.12.02);

„Bundeswehr soll von Ende Januar an US-Militäreinrichtungen in Deutschland
schützen“ (FR 21.12.02);

„Deutsche fliegen auch im Krieg“, und „Schröder und Fischer sehen
Awacs-Einsatz als Nato-Pflicht“an (FR 13.12.02);

„Überflugrechte für die US-Luftwaffe und freie Nutzung ihrer deutschen
Militärbasen für einen Krieg gegen Irak ...“ (FR 28.11.02) und „Deutscher
Luftraum steht der US-Armee zur Verfügung“ (General-Anzeiger
23./24.11.2002);

„Berlin werde ... (für eine mögliche Militäraktion in Irak) ... ergänzende
Hilfestellung leisten“ werde (FR 22.11.02).

Unseres Erachtens belegen diese Zitate klare Verstöße gegen Artikel 26
Grundgesetz und erfüllen den Straftatbestand nach § 80 Strafgesetzbuch.Wir
sehen uns daher verpflichtet, Ihnen dies mitzuteilen, da wir uns bei
Unterlassen der Anzeigepflicht selbst strafbar machen würden.

Mit freundlichen Grüßen 



AUFRUF ZUR DEMONSTRATION UND BLOCKADE
AN DER NATO-AIRBASE GEILENKIRCHEN-TEVEREN
SAMSTAG, 25. JANUAR 2003, 14.00-16.00 UHR
-nicht hier dokumentiert, A.H.-